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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Richtig lüften während der Pandemie

Berlin (ots)

Husten, Sprechen, Niesen oder einfach nur Ausatmen - das Coronavirus SARS-CoV-2 wird vor allem über Tröpfchen und feinste luftgetragene Flüssigkeitspartikel, sogenannte Aerosole, übertragen. In geschlossenen Räumen sinken Tröpfchen aufgrund ihrer Größe schnell zu Boden, doch Aerosole können sich in der Luft ansammeln und im ganzen Zimmer verteilen. Arbeiten Menschen in schlecht oder nicht belüfteten Büros, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, selbst wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Beschäftigten eingehalten wird. Regelmäßiger Luftaustausch hilft, die Viruslast zu senken. Wie Büro und Co. während der Corona-Pandemie richtig und effizient gelüftet werden können, zeigt das neue Fachbereich AKTUELL "SARS-CoV-2: Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen".

Beim Lüften unterscheidet man zwischen der freien Lüftung und der technischen Lüftung. "Bei der freien Lüftung ist die Stoßlüftung mit weit geöffneten Fenstern und am besten auch mit geöffneten Türen am effektivsten", so Dr. Simone Peters, Leiterin des Sachgebiets Innenraumklima der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Das Lüften über gekippte Fenster sei weniger empfehlenswert: "Als Ergänzung zur Stoßlüftung kann es aber sinnvoll sein, um ein zu schnelles, starkes Ansteigen der Virenkonzentration zu vermeiden."

In Innenräumen kann die CO2-Konzentration als ein Anhaltspunkt für das richtige Lüften dienen. Um Beschäftigte an das regelmäßige Öffnen der Fenster zu erinnern, gibt es die App "CO2-Timer" der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese errechnet für Unterrichts- und Büroräume die erforderlichen Lüftungsintervalle und erinnert akustisch ans Lüften. Mehr zur App und zu den Downloadmöglichkeiten gibt es hier.

Bei der technischen Lüftung gelangt über raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) kontinuierlich gefilterte Frischluft von außen in die Innenräume. Werden zusätzlich Klimaanlagen eingesetzt, kann die Luft gleichzeitig noch erwärmt, gekühlt und be- oder entfeuchtet werden. "Das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 über sachgerecht instandgehaltene RLT-Anlagen ist eher gering", so Peters. "Daher sollten diese Anlagen auch nicht abgeschaltet, sondern im Gegenteil die Außenluftzufuhr über die Anlage erhöht und ein Umluftbetrieb vermieden werden."

Zusammengefasst gelten folgende Empfehlungen:

  • Eine ausreichende Frischluftzufuhr von außen durch freie Lüftung sicherstellen. Als Faustregel für Büroräume gilt: stündlich über die gesamte Fensterfläche zwischen 3 Minuten (im Winter) und 10 Minuten (im Sommer) lüften; Besprechungs- und Seminarräume sollten mindestens alle 20 Minuten gelüftet werden.
  • Außenluftzufuhr über RLT-Anlagen sicherstellen, gegebenenfalls erhöhen und Umluftbetrieb vermeiden. Die Anlage auch vor und nach der Benutzung des Gebäudes auf Nennleistung fahren. Nachts oder am Wochenende sollte die Anlage nicht ausgeschaltet, sondern mit abgesenkter Leistung betrieben werden.
  • Umluftgeräte wie Klimageräte, Heizlüfter und Ventilatoren möglichst nur in Innenräumen mit Einzelbelegung betreiben und für einen zusätzlichen Luftaustausch von außen sorgen.
  • Luftfilter, die Partikel und mikrobielle Kontaminationen durch Filtration aus der Luft entfernen, sollten mit einem HEPA-Filter (H13 oder H14) ausgestattet sein.

Richtiges Lüften ist nur einer von vielen Bausteinen, um die Infektionsgefahr mit SARS-CoV-2 zu verringern. Welche weiteren hygienischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen im Betrieb ergriffen werden sollten, zeigt das Plakat der DGUV auf einen Blick.

Für weitere Informationen zu Infektionsschutz und Belüftung während der SARS-CoV-2-Pandemie hat die DGUV eine Hintergrundseite auf ihrer Homepage eingerichtet. Dort sind alle relevanten Materialien zusammengestellt, unter anderem ein Podcast mit Dr. Simone Peters und diese Fachbereich Aktuell.

Pressekontakt:


Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
presse@dguv.de

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