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Kölner Gratiszeitung auch weiterhin verboten

Hamburg (ots)

Trotz des heute vom Kölner Landgericht im
Zusammenhang mit den Kölner Gratiszeitungen gesprochenen Urteils hält
der Axel Springer Verlag an seiner Auffassung fest.
Das Gericht hatte den Antrag des Kölner Verlage DuMont Schauberg
auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den norwegischen
Medienkonzern Schibsted zurückgewiesen.
Der Axel Springer Verlag bleibt bei seiner Auffassung, dass die in
Köln herausgegebene kostenlose Tageszeitung des Schibsted-Konzerns
die deutschen Wettbewerbsregeln (§1 UWG) verletzt. Dabei geht es dem
Axel Springer Verlag nicht darum - die von Schibsted irreführend
vorgetragen -, eine Zeitung zu verbieten, sondern ausschließlich um
das Verbot der unentgeltlichen Abgabe des Blattes.
Die zu erwartenden Auswirkungen von Gratiszeitungen auf das
deutsche Pressewesen hat das Landgericht Berlin erkannt und die
Verbreitung einer Gratiszeitung zunächst mit Entscheidung vom 17.
Dezember 1999 durch Erlass einer einstweiligen Verfügung verboten und
im Urteil auf die Widerspruchsverhandlung vom 4. Januar 2000
bekräftigt.
Das Verbot durch das Landgericht Berlin ist auch trotz des heute
vom Landgericht Köln zurückgewiesenen Antrags weiterhin gültig.
Für weitere Informationen steht Ihnen Edda Fels zur Verfügung.
Telefon: (0 40) 3 47-2 20 71
E-Mail:  efels@asv.de
Diese Presseinformation kann im Internet unter www.asv.de abgerufen
werden.

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