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Cosmos Konkret - Risikolebensversicherung | Teil 4 von 4
Risikolebensversicherung und Steuern

Cosmos Konkret - Risikolebensversicherung | Teil 4 von 4 / Risikolebensversicherung und Steuern
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Saarbrücken (ots)

   - Die Vorkehrungen zur Existenzsicherung sind vielfältig: 26 
     Prozent der Deutschen haben eine Risikolebensversicherung 
     abgeschlossen, um ihre Angehörigen versorgt zu wissen, sollte 
     ihnen etwas zustoßen.(1)
   - In einer vierteiligen Serie beantworten CosmosDirekt-Experten 
     die wichtigsten Fragen rund um die Risikolebensversicherung.

Im vierten Teil der Serie "Cosmos Konkret" erklärt Michael Greifenberg, Vorsorgeexperte von CosmosDirekt, wie Leistung und Beiträge der Risikolebensversicherung steuerlich behandelt werden: "Die Beiträge zur Risikolebensversicherung gelten als Vorsorgeaufwendungen und können damit als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Versicherungsleistung ist für den Empfänger erbschaftsteuerpflichtig. Jedoch steht jedem unbeschränkt Steuerpflichtigen ein Freibetrag zu, auf den keine Steuer anfällt. Bei entsprechender Vertragsgestaltung kann die Erbschaftsteuerpflicht auch entfallen."

Beiträge steuerlich absetzbar

Grundsätzlich können die Beiträge zu einer Risikolebensversicherung als sogenannte sonstige Vorsorgeaufwendungen in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Arbeitnehmern steht hierfür pro Jahr ein Betrag von 1.900 Euro (3.800 Euro für Ehepaare) zur Verfügung.(2) Freiberufler bzw. Selbstständige können bis zu 2.800 Euro an Sonderausgaben absetzen. Allerdings können die Beiträge nur insoweit steuerlich geltend gemacht werden, als die Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen noch nicht durch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft sind.

Versicherungsleistung steuerpflichtig

Kapitalleistungen aus Risikolebensversicherungsverträgen fallen nicht unter die Einkommensteuer, allerdings sind sie erbschaftsteuerpflichtig. Für Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerschaften und Kinder gibt es relativ hohe Freibeträge von 500.000 bzw. 400.000 Euro. Dagegen haben unverheiratete Paare nur einen geringen Freibetrag von 20.000 Euro. Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des erworbenen Vermögens bewegen sich die anzuwendenden Erbschaftsteuersätze zwischen 7 und 50 Prozent.

Risikolebensversicherung über Kreuz

In der Regel sind Versicherungsnehmer, versicherte Person und Beitragszahler ein und dieselbe Person: Das heißt, der Vertragsinhaber versichert sein eigenes Leben und bezahlt die Beiträge dafür. Bei dieser Vertragskonstellation fällt für den Leistungsempfänger Erbschaftsteuer an. Anders sieht es beim Versichern über Kreuz aus. Dabei versichern beispielsweise Paare oder Eheleute als Versicherungsnehmer nicht ihr eigenes Leben, sondern das des Partners. Zudem zahlt der Versicherungsnehmer die Beiträge und ist zugleich Bezugsberechtigter im Leistungsfall. Tritt der Versicherungsfall ein, wird die Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer ausgezahlt und ist somit nicht erbschaftsteuerpflichtig.

(1) Bevölkerungsrepräsentative Studie "Wer, wenn nicht ich? - Verantwortung in Deutschland" des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im Juni 2016 wurden in Deutschland 2.000 Personen ab 18 Jahren befragt.

(2) Gilt auch für Beamte

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-steuern-rlv Informationen rund um CosmosDirekt gibt es im Internet unter www.cosmosdirekt.de.

In der Reihe "Cosmos Konkret - Risikolebensversicherung" bisher erschienen:

Teil 1: So vielfältig wie das Leben: Garantien und Optionen der Risikolebensversicherung (https://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-optionen-rlv, 07.11.2016)

Teil 2: Vier Schritte zum optimalen Risikoschutz (https://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-optimale-rlv, 14.11.2016)

Teil 3: Die Risikolebensversicherung auch für Unternehmer Pflicht (https://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-unternehmer-rlv, 21.11.2016)

Ihre Ansprechpartner:


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Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7100
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de

Sabine Gemballa
Unternehmenskommunikation
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