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Basisrente startet durch
Modifizierung der Günstigerprüfung jetzt amtlich

München (ots)

Der Bundesrat hat zugestimmt: Mit der
Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2007 erhält die Basisrente 
eine deutlich höhere steuerliche Förderung als bisher. Beiträge zur 
Basisrente können ab sofort im Rahmen der Günstigerprüfung voll 
steuermindernd als Sonderausgabe abgezogen werden.
Damit gehört der so genannte Verpuffungseffekt ab sofort der 
Vergangenheit an. Die Neuregelung gilt rückwirkend für den 
Veranlagungszeitraum 2006. "Diese Modifizierung stellt im Sinne der 
Sache endlich sicher, dass eine adäquate steuerliche Berücksichtigung
erfolgt", sagt Karl Panzer, Vorstandsvorsitzender der LV 1871. Davon 
profitieren Selbstständige, für die sich ein Vertragsabschluss oft 
erst ab höheren Beiträgen rentiert. Sie sparen im Idealfall sogar 
noch 2006 Steuern mit der Basisrente.
Noch 2006 abschließen
Ein Beispiel: Ein lediger Selbstständiger schließt im Jahr 2006 
eine Basisrentenversicherung in Höhe von jährlich 4.000 Euro bei der 
LV 1871 ab. An sonstigen Vorsorgeaufwendungen wie Kranken-, Pflege- 
beziehungsweise Haftpflichtversicherung wendet er 6.000 Euro auf. 
Nach der bislang geltenden Gesetzeslage konnten die gesamten 
Aufwendungen von 10.000 Euro nur in Höhe von 5.069 Euro 
steuermindernd berücksichtigt werden. Jetzt können sogar 7.549 Euro 
angesetzt werden, da mit der Modifizierung der Günstigerprüfung die 
Beiträge für die Basisrentenversicherung in Höhe von 62 Prozent 
steuerlich volle Berücksichtigung finden. Macht im vorliegenden 
Beispiel 2.480 Euro, die zusätzlich zum Ergebnis der bisherigen 
Günstigerprüfung angesetzt werden.

Pressekontakt:

Michael Matz, Pressesprecher,
Telefon: 089 / 5 51 67 - 0,
presse@lv1871.de

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