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Eine Nummer für alles/Datenschützer gehen gegen die Personenkennziffer auf die Barrikaden. Dabei ist sie eine wichtige Voraussetzung für digitale Dienstleistungen des Staates.Von Reinhold Zweigler

Regensburg (ots)

Wenn es um persönliche Daten geht, die an den Staat gegeben werden sollen, ist man in Deutschland besonders sensibel. Die Furcht ist groß, ein behördlicher "Datenmoloch", von den diversen Bundesbehörden bis zum Finanzamt, könne persönliche Profile erstellen, gleichsam den gläsernen Bürger erschaffen. Bei der Herausgabe eigener Daten an soziale Netzwerke, die oft so sozial gar nicht sind, an Onlineportale, -händler und anderes mehr, sind viele Menschen dagegen gar nicht so pingelig, sondern vielmehr unbedacht-freigiebig.Vor diesem Hintergrund ist die - freilich überschaubare - Aufregung um die gestern vom Bundesrat gesetzlich festgezurrte persönliche Identifikationsnummer für jeden Bürger, jede Bürgerin verständlich. Allerdings darf ein vages Grundmisstrauen gegen jedwede Datenvergabe den sinnvollen Ansatz der gar nicht so neuen Identifizierung nicht zurückdrängen. Es geht ohnehin "nur" um die Ausweitung der vor rund 13 Jahren eingeführten Steuer-Identifikationsnummer auf den Kontakt zu den zig Verwaltungen, vom Bund bis in die kleinste Gemeinde. Auch seinerzeit gab es viele Bedenken, von denen heute keine Rede mehr ist. Es geht nun allerdings weniger um Steuersachen, sondern vor allem um Verwaltungsleistungen für die Bürger und Bürgerinnen, die mit einer sicheren Identifizierungsnummer besser erledigt werden können. Verwaltungsexperten haben zusammengetragen, wie viele derartige Leistungen es in Deutschland überhaupt gibt. Sie kamen auf sage und schreibe 575 Dienstleistungen, die vom Standesamt bis zum Kraftfahrzeugbundesamt mehr oder weniger gut und rasch erbracht werden. Von der Wiege bis zur Bahre - Formulare, Formulare, kalauert der Volksmund treffend.Allerdings wird mit der neuen Identifizierungs-Regelung, verpackt in dem Wortungetüm "Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze" (kurz und bürokratisch: Registermodernisierungsgesetz), eine wichtige Grundlage dafür geschaffen, dass Bürgerinnen und Bürger einfacher und schneller Zugang zu Serviceleistungen staatlicher Stellen bekommen können. Und dies nicht nur zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Behörden, sondern rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr, und zwar von Handy oder PC aus.Bayerns emsige Digitalisierungs-Staatsministerin Judith Gerlach nannte die Regelung in der Länderkammer überschwänglich das "Getriebe der Verwaltungsmodernisierung". Das ist freilich ein großes Versprechen an die Bürger - sowie ein Auftrag an die staatlichen Stellen. Zugleich müssen die Fragen, Sorgen und Bedenken gegen das neue Gesetz ernst genommen, müssen seine Möglichkeiten und Anforderungen verständlich gemacht werden. Und zwar möglichst allen Menschen, nicht nur den Internet- und Digital-Versierten. In das Onlinezugangsgesetz soll eine Art Datenschutzcockpit - bislang nicht viel mehr als eine Absichtserklärung - aufgenommen werden. Das könnte zumindest eine vertrauensbildende Maßnahme sein. Der Staat darf nicht sämtliche Daten über seine Bürger zentral horten, sondern es dürfen nur jene Informationen genutzt werden, die für seine Dienstleistungen notwendig sind. Und die Bürger müssen Auskunft darüber erhalten, wer wofür Daten erhält. Das ist der Unterschied.Dass sich Deutschland leider noch im digitalen Anfangsstadium befindet, hat man in der Coronakrise schmerzlich erfahren müssen. Von Gesundheitsämtern, die nicht digital miteinander kommunizieren können, bis zum verschreckenden Chaos bei der Vergabe von Impfterminen steht man hierzulande auf der Stufe eines digitalen Entwicklungslandes. Es wäre gut, wenn der jetzige Handlungsdruck in der Pandemie auch für einen wirklichen Digital-Schub in den Verwaltungen genutzt werden könnte. Die sichere persönliche Identifizierung gehört dazu.

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