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Landgericht Berlin entscheidet mit Urteil vom 05.12.2017 bei widerrufenem Autokredit zugunsten des Verbrauchers

Hamburg (ots)

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 05. Dezember 2017 - 4 O 150/16 - einer Klage eines Verbrauchers stattgegeben. Der Kläger hatte am 04. August 2014 einen Darlehensvertrag mit der Volkswagen Bank zur Finanzierung des Kaufpreises eines gebrauchten VW Touran geschlossen und diesen am 30. März 2016 widerrufen. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass der Kläger infolge seiner Widerrufserklärung keine Zins- und Tilgungsleistungen mehr schulde. Die Widerrufsfrist habe mangels vollständiger Erteilung der Pflichtangaben nicht zu laufen begonnen. Dem Kläger seien die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und zur Kündigung des Darlehensvertrages nicht zutreffend erteilt worden. Deswegen habe er einen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Anzahlung und der gezahlten Monatsraten. Der Anspruch des Klägers betrug ursprünglich 17.328,24 Euro. Der Anspruch sei jedoch durch Aufrechnung der Beklagten in Höhe von 1.012,31 Euro für geschuldete Sollzinsen des Klägers erloschen. Die Entscheidung des Landgerichts Berlin ist wegweisend. Denn sie betrifft mehrere hunderttausende Autokreditverträge. Damit liegt jetzt das zweite positive Urteil gegen die VW Bank vor. Das Landgericht Arnsberg hat bereits mit Urteil vom 20. November 2017 - I-2 O 45/17 - zugunsten des Verbrauchers entschieden.

"Der Widerruf eines privaten Autokredits bietet sich bei fehlerhafter Widerrufsinformation als eine "Geheimwaffe" an", sagt Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Angesichts des Diesel-Abgas-Skandals ärgern sich viele Fahrzeuginhaber, ihr Dieselfahrzeug bei Verkauf aktuell nur zu einem deutlichen Mindererlös verkaufen zu können", so Anwalt Hahn. "Wirtschaftlich ist der Widerruf eines Autokredits attraktiv, weil Rechtsfolge des Widerrufs eines verbundenen Geschäfts die Rückgabe des Autos und die Erstattung der gezahlten Leistungsraten bei Berücksichtigung eines Nutzungsersatzes der Bank für die gefahrenen Kilometer ist. Für alle Autokreditverträge, die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, muss der Kunde sich bei Rückgabe seines PKW keinen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen", meint Hahn. "Dies hat das Landgericht Berlin vorliegend allerdings anders beurteilt, weswegen der Kläger Berufung eingelegt hat", so Hahn.

HAHN Rechtsanwälte bietet bei privaten Autokrediten eine kostenfreie Erstprüfung über die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsinformation an. Wenn die erteilte Widerrufsinformation fehlerhaft war und eine Rückabwicklung von Autokauf- und Darlehensvertrag wirtschaftlich Sinn macht, ist eine anwaltliche Vertretung bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der Autobank ratsam. Dabei ist das Bestehen einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung von Vorteil. Eine solche könnte auch noch vor Erklärung des Widerrufs abgeschlossen werden.

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Kanzlei. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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