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Lebenshilfe erinnert an "Euthanasie"-Opfer: Zum 27. Januar fordert Verband Entschädigung und würdigen Gedenkort

Berlin (ots)

1939 unterzeichnete Hitler den "Euthanasie-Erlass", eine extrem verharmlosende Bezeichnung für den Massenmord an behinderten und kranken Menschen. Er hatte die Unterschrift auf den 1. September datiert, um den Vernichtungskrieg nach innen und außen zeitgleich beginnen zu lassen.

Zum 27. Januar, dem Gedenktag der Opfer des Nazi-Regimes, fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe, dass endlich auch zwangssterilisierte sowie ermordete kranke und behinderte Menschen von der Politik als Opfer wahrgenommen werden. Die angekündigte Kranzniederlegung durch den Bundesbehindertenbeauftragten Hubert Hüppe in der Berliner Tiergartenstraße 4 sei ein Anfang. "Aber wie Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle und politische Gegner haben auch die 'Euthanasie'-Opfer und ihre Familien einen würdigen nationalen Gedenkort und entsprechende Entschädigung verdient", so der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Robert Antretter.

Bisher existiert lediglich eine unscheinbare Gedenkplatte in der Tiergartenstraße 4. Dort war damals die Zentrale für die Leitung des Massenmords an behinderten Menschen, der unter dem verschleiernden Namen "T4-Aktion" verübt wurde.

Pressekontakt:

Bundesvereinigung Lebenshilfe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leipziger Platz 15
10117 Berlin
Telefon: 030 20 64 11 141 / Fax: -241
Mail: kerstin.heidecke@lebenshilfe.de
www.lebenshilfe.de

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