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Neuwagenkauf: Achtung bei Kennzeichnung der Verbrauchswerte

Neuwagenkauf: Achtung bei Kennzeichnung der Verbrauchswerte
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Berlin (ots)

Seit dem 1. September 2018 werden Neuwagen hinsichtlich ihrer Verbrauchs- und Emissionswerte nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren WLTP zugelassen und besteuert. Die geltende Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung jedoch verlangt seitens Hersteller und Händler noch keine neue Ausweisung der Verbrauchswerte. Die Folge: Hersteller und Händler geben den Verbrauch weiterhin auf Basis des alten NEFZ-Prüfverfahrens an. Damit bei der Kfz-Steuer nicht das böse Erwachen folgt, hat der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, Hintergründe und Tipps für den transparenten Neuwagenkauf zusammengestellt.

Seit 1. September 2018 gelten neue Verbrauchswerte für die Kfz-Steuer

Mithilfe des neuen WLTP-Messverfahrens (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) werden realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte erhoben, als mit dem bisherigen NEFZ-Verfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Seit dem 1. September 2018 fließen diese, zumeist höheren WLTP-Messwerte, bereits in die Berechnung der Kfz-Steuer für Neuwagen ein. Die Kfz-Steuer steigt infolge des zumeist realeren CO2-Wertes.

Erst zum 1. April 2019 folgt eine überarbeitete Energieverbrauchskennzeichnung

In Deutschland ist von der Umstellung auf WLTP auch die Pkw- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, kurz Pkw-EnVKV, betroffen. Die Verordnung regelt die Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Pkw. Infolge nationaler Gesetzgebungsvorgaben sowie erforderlicher Prüfungen seitens der EU-Kommission wird die Überarbeitung voraussichtlich erst im ersten Quartal 2019 abgeschlossen sein. Bis dahin müssen für die Kundeninformation gemäß Pkw-EnVKV die "alten", zumeist niedrigeren NEFZ-Werte seitens Hersteller und Händler verwendet werden. Dies betrifft unter anderem das Pkw-Label, Aushänge sowie Werbung - ob gedruckt oder online. Die neuen WLTP-Werte können allerdings auf freiwilliger Basis parallel angegeben werden. Erst mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten Pkw-EnVKV werden die Verbrauchswerte nach WLTP verpflichtend für die Verbraucherkommunikation.

ACE fordert transparente Kundeninformation

Der ACE fordert Autohändler und Hersteller dazu auf, die Kunden aktiv über die Verbrauchswerte nach WLTP zu informieren. Dies ist über ein Informationsblatt mit den WLTP-Werten oder über separate Aushänge möglich. Sind die Daten für Kunden beim Neuwagenkauf nicht sofort ersichtlich, sollte unbedingt beim Händler oder Hersteller nachgefragt werden. Denn nur die WLTP-Werte sind entscheidend für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer.

Weitere Informationen rund um das Abgas-Messverfahren WLTP: http://ots.de/YkWVJS

Pressekontakt:

ACE Pressestelle Berlin, Anja Smetanin, Märkisches Ufer 28,
10179 Berlin, Tel.: 030 278 725-18, Mail: presse@ace.de

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