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"Blitzumfrage: M&A-Welle sorgt auch für Enttäuschungen auf Käuferseite"
Jeder dritte M&A-Professional wollte bereits einen Deal rückabwickeln

München (ots)

Eine repräsentative Befragung von
M&A-Professionals bringt es ans Licht: In 12 Prozent der Fälle sind 
Unternehmenskäufer mit dem gezahlten Kaufpreis im Nachhinein 
unzufrieden. Nachverhandelt wird seltener. Einer der Gründe: Die 
Käufer wollen das Verhältnis zum Verkäufer nicht belasten.
Die internationale Wirtschaftskanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz hat 
FINANCE-Research beauftragt, eine repräsentative Befragung unter 
deutschen M&A-Profis durchzuführen. Hintergrund ist ein zunehmender 
Verkäufermarkt. Käufer geraten im Wettbewerb um lukrative Targets 
unter Zeit- und Preisdruck. Damit steigt das Risiko von Fehlkäufen. 
Es drohen Kaufreue, Nachverhandlungen und Anpassung von Kaufpreisen, 
sowie die Geltendmachung von Garantieansprüchen.
Die zentralen Fragen lauteten: Wie oft haben Sie in den 
vergangenen zehn Jahren nachverhandelt? Auf welchem Wege haben Sie 
dies getan, und worin lagen die Gründe für Ihre Unzufriedenheit? 
Unter den insgesamt rund 1000 Befragten befanden sich M&A-Experten in
Unternehmen (strategische Investoren), Manager von 
Private-Equity-Fonds, M&A-Berater und Investmentbanker. Hinter 
verschlossenen Türen erfolgreich nachverhandeln Die Studienteilnehmer
waren bei 12 Prozent der von ihnen in den letzten zehn Jahren 
abgewickelten Transaktionen als Käufer eines Unternehmens oder einer 
Beteiligung mit dem gezahlten Kaufpreis unzufrieden. Nachverhandelt 
haben sie allerdings nur in sieben Prozent der Fälle. Sie taten dies 
sowohl zwischen Signing und Closing als auch nach dem Closing. Wurde 
nach dem Closing nachverhandelt, dann überwiegend in den ersten zwölf
Monaten (65 Prozent). Allerdings entschieden sich 35 Prozent auch 
noch ein Jahr nach dem Closing für diesen Schritt.
Die große Mehrheit (88 Prozent) verhandelte hinter verschlossenen 
Türen nach, nur 13 Prozent der Käufer ließen sich auf ein 
Gerichtsverfahren ein. "In der Regel vermeiden Käufer und Verkäufer 
staatliche Gerichte, um einen öffentlichen Prozess durch mehrere 
Instanzen zu vermeiden", erklärt Dr. Thomas Schulz, Leiter der 
Abteilung Gesellschaftsrecht bei Nörr Stiefenhofer Lutz. Ähnlich 
zurückhaltend sind sie in Bezug auf Schiedsverfahren, denn nur acht 
Prozent der Befragten wählten in der Vergangenheit diesen Weg. In den
meisten Transaktionen sind die Rechtswege und -mittel allerdings im 
Kaufvertrag verbindlich geregelt.
Die häufigsten Ursachen für nachträgliche Kaufpreisanpassungen 
sehen die Studienteilnehmer in der vom Verkäufer falsch dargestellten
Lage des Unternehmens (87 Prozent). Seltener wurden die verwendeten 
Bilanzierungsvorschriften (acht Prozent) oder zu hoch bewertete 
immaterielle Vermögensgegenstände (fünf Prozent) als Ursachen für 
Nachverhandlungen angeführt.
Die Gründe, weshalb unzufriedene Käufer nicht am Preis 
nachbesserten, sind sehr vielfältig: 43 Prozent wollten die Beziehung
zum Verkäufer nicht durch eine Nachverhandlung belasten. 40 Prozent 
sahen mangelnde Erfolgsaussichten in Gerichts- und Schiedsverfahren. 
38 Prozent scheuten die Kosten und die Dauer solcher Verfahren. Zudem
gaben weitere 38 Prozent an, dass Preisklauseln keinen Raum für 
Nachverhandlungen ließen.
Mit Verkäufer-Due-Diligence unzufrieden
Mit dem Ergebnis der Nachverhandlungen sind die meisten Käufer 
allerdings zufrieden. Lediglich sieben Prozent waren bei den 
nachträglichen Verhandlungen mit dem Verkäufer nie erfolgreich. Zwei 
Prozent realisierten dagegen in allen Fällen den gewünschten 
Kaufpreis. 59 Prozent gaben an, meistens erfolgreich den Preis 
nachgebessert zu haben. 32 Prozent erzielten nur selten nachträglich 
eine zufriedenstellende Reduzierung des Kaufpreises. Der Preis wird 
maßgeblich von der Due Diligence, also der sorgfältigen Analyse, 
Prüfung und Bewertung des Kaufobjekts, bestimmt. Sie kann sowohl vom 
Käufer als auch vom Verkäufer durchgeführt werden. Die Due Diligence 
ist nach Meinung der Studienteilnehmer ein adäquates Mittel, einer 
Kaufpreisnachverhandlung vorzubeugen. Zehn Prozent gaben an, dass 
dieses Instrument immer vor Nachverhandlungen schützt. Bei 67 Prozent
der Studienteilnehmer beugt die Due Diligence meistens einer 
Nachverhandlung vor. Unzufriedenheit bezüglich dieser Analyse gibt es
bei rund 23 Prozent: Bei 17 Prozent verhindert sie selten und bei 
sechs Prozent nie das Nachverhandeln. Thomas Schulz weist außerdem 
darauf hin, dass Unternehmenskäufer möglichen Nachverhandlungen durch
eine Abrechnungs- oder Stichtagsbilanz vorbeugen können. In diesem 
Fall bezahlen sie nur den Preis, den das Zielunternehmen laut Bilanz 
bei Vollzug des Kaufvertrags wert ist.
Bei der Frage, welche Art der Due Diligence die Studienteilnehmer 
bevorzugen, zeichnet sich ein deutliches Bild zugunsten der 
Käufer-Due-Diligence ab. Sie wird von 94 Prozent favorisiert. Nur 
sechs Prozent vertrauen hingegen auf die so genannte Verkäufer- oder 
Vendor-Due-Diligence.
Auch wenn der Käufer sich vor dem Kauf an alle Spielregeln der 
Preisbestimmung gehalten hat, kann der Frust im Nachhinein sehr groß 
sein. Schließlich konnte sich fast jeder dritte Studienteilnehmer an 
einen Fall erinnern, in dem er den Kauf rückabwickeln wollte.

Pressekontakt:

Dr. Michael Neumann
NOERR STIEFENHOFER LUTZ
Tel. ++49 (0) 89-28 628-226
Mobil: ++49 (0) 171-12 51 428
Fax ++49 (0) 89-28 01 10
E-Mail: michael.neumann@noerr.com

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