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Jeder Zweite lässt es beim Karneval im Büro krachen!

Jeder Zweite lässt es beim Karneval im Büro krachen!

Am Donnerstag startet insbesondere in den Karnevals-Hochburgen im Rheinland, in Hessen, Mainfranken und Westfalen wieder das närrische Treiben. Das Onlineportal meinestadt.de hat 1.049 Teilnehmer gefragt, wie jeck es in Deutschlands Büros zugeht und wie weit der karnevalistische Ausnahmezustand gehen darf. So viel vorweg: Die Männer sind in der "fünften Jahreszeit" fast doppelt so flirtfreudig wie die Frauen.

Konfetti, Kostüme und Karnevalslieder: Rund ein Viertel der Befragten feiert Fasching auch im Büro - und das mit voller Begeisterung. Bei der Party lassen es mehr als die Hälfte der Jecken so richtig krachen. Eine Minderheit dagegen hält sich lieber etwas zurück im Jobumfeld.

Kollegen im Karnevalstaumel: Wo gefeiert wird, wird auch geflirtet

Egal ob Karneval, Fasching oder Fastnacht - wie stehen die Narren zu Flirten mit den Kollegen? 52,6 % sind der Ansicht, dass Flirten im Büro dazu gehört: Ein Viertel davon findet es völlig okay, traditionelle "Bützche" (Küsschen) zu verteilen oder zu bekommen. Weitere 26,1 % geben sogar an, beim Flirten "so viel mitzunehmen, wie möglich ist". Männer sind hier fast doppelt so aufgeschlossen wie Frauen. Jeder Zehnte hat über erstes Anbandeln im Büro sogar seinen jetzigen Partner oder die jetzige Partnerin kennengelernt. Doch das Thema ist kontrovers: 37,2 % sagen, dass Flirten einfach nicht ins Büro gehört. Die Frauen scheinen hierbei deutlich zurückhaltender, denn mehr als doppelt so viele Frauen wie Männer sind dieser Meinung.

Gut zu wissen: Tipps für den gelungenen Büro-Karneval

Zwar gibt es gerade im Rheinland viele Betriebe, die ihren Mitarbeitern gerne eine jecke Auszeit gönnen, laut Gesetz sind Weiberfastnacht, Rosenmontag sowie Karnevalsdienstag aber ganz normale Werktage. Auch in den Karnevals-Hochburgen haben damit selbst die eingefleischten Karnevalisten weder einen rechtlichen Anspruch auf Urlaub noch auf Feiern am Arbeitsplatz.

Ähnliche Regelungen gelten laut Arbeitsrecht für Verkleidungen und gerade auch beim Alkoholkonsum, der in vielen Unternehmen schlichtweg tabu ist. Grundsätzlich empfiehlt es sich, geplante Feiern mit Vorgesetzten und Mitarbeitern zu besprechen und klare Regeln festzulegen, um Missverständnisse zu vermeiden. Kostümierung? Ja gerne, aber bitte nicht zu freizügig! Luftschlangen und Konfetti werden nachher wieder weggeräumt.

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