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BERLINER MORGENPOST gewinnt Rechtsstreit gegen Günther Jauch

Berlin (ots)

Das Oberlandesgericht Hamburg hat heute die
Berufung von Günther Jauch zu einem Urteil des Landgerichts Hamburg 
vom 11. Januar 2008 zurückgewiesen. Der TV-Moderator hatte zwei 
Klagen über jeweils 130 000 Euro gegen die Axel Springer AG und die 
Ullstein GmbH geltend gemacht. Dabei ging es um fiktive 
Lizenzgebühren und Schmerzensgeld wegen der Veröffentlichung eines 
Fotos in der BERLINER MORGENPOST und der Berliner Lokalausgabe der 
WELT, das Jauch beim Sektempfang nach seiner Hochzeit im Hof der 
Potsdamer Friedenskirche zeigt. Die Kosten des Rechtsstreits beider 
Instanzen trägt Günther Jauch.
Noch deutlicher als die Vorinstanz hat das Berufungsgericht 
festgestellt, dass es für eine Entschädigung bereits an der 
Rechtswidrigkeit der Fotoveröffentlichung fehle und die 
Veröffentlichung des Fotos somit keine Persönlichkeitsverletzung 
darstelle. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht 
zugelassen.
"Das Gericht hat mit dem Urteil bestätigt, welch hohe Bedeutung 
die Pressefreiheit in Deutschland hat", so Carsten Erdmann, 
Chefredakteur BERLINER MORGENPOST.
Von grundsätzlicher presserechtlicher Bedeutung sind die 
Ausführungen des Senats in der mündlichen Verhandlung, dass er in 
Zukunft, bei ähnlich gelagerten Sachverhalten, bei 
Fotoveröffentlichungen Prominenter keine Lizenzgebühren zusprechen 
werde.

Pressekontakt:

Dr. Dirk Meyer-Bosse
Tel: +49 (0) 30 25 91-7 76 41
dirk.meyer-bosse@axelspringer.de

Original content of: BERLINER MORGENPOST, transmitted by news aktuell

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