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Wartungskosten für Brandschutzeinrichtungen rückwirkend steuerlich absetzbar

Kassel (ots)

Die Arbeitskosten, die bei der regelmäßigen
Instandhaltung von Feuerlöschern, Rauchwarnmeldern oder anderen 
Brandschutzeinrichtungen anfallen, sind ab sofort steuerlich 
absetzbar. Die Erweiterung der steuerlichen Förderung von 
haushaltsnahen Dienstleistungen auf alle handwerklichen Leistungen 
gemäß § 35a des Einkommensteuergesetzes ist rückwirkend zum 1.1.2006 
in Kraft getreten. Hierunter fallen alle Leistungen, die nach dem 
31.12. 2005 erbracht wurden. Darauf weist der bvbf Bundesverband 
Brandschutz-Fachbetriebe e.V. hin.
Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent der in Rechnung gestellten 
Arbeitsleistung einschließlich der Mehrwertsteuer - höchstens 600 
Euro pro Jahr. Begünstigt werden alle Handwerksleistungen 
einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten.
Hierfür ist eine entsprechende Rechnung sowie die bankbestätigte 
Überweisung dem Finanzamt bei der Abgabe der Steuererklärung 
vorzulegen. Dabei muss die Rechnung den Anteil der Arbeitskosten 
gesondert ausweisen. Ausgenommen von der Regelung sind handwerkliche 
Tätigkeiten, die im Rahmen einer Neubaumaßnahme erfolgen oder als 
Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder 
außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Pressekontakt:
Kontakt:
bvbf - Bundesverband
Brandschutz-Fachbetriebe e.V.
Assessor jur. u. Diplom-Verwaltungswirt
Carsten Wege
- Geschäftsführer -
Friedrichsstraße 18
34117 Kassel
Tel.: 0561 - 288 64 0
Fax: 0561 - 288 64 29
Internet: www.bvbf-brandschutz.de
Email:  info@bvbf-brandschutz.de

Pressekontakt:

Dr. Volker Schulz
Berrenrather Straße 190
50937 Köln
Tel.: (0221) 42 58 12
E-Mail: presse@bvbf-brandschutz.de

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