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Immer mehr Bundesländer schreiben Rauchmelder vor

Kassel (ots)

Nach Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Hessen,
Schleswig-Holstein und Hamburg gilt ab dem 1. September 2006 auch in 
Mecklenburg-Vorpommern die Pflicht zur Installation von 
Rauchwarnmeldern in Neubauwohnungen. Für bestehende Wohnungen tritt 
dort die Rauchmelderpflicht spätestens Ende 2009 ein. Der Schweriner 
Landtag hatte kürzlich eine dahingehende Änderung der 
Landesbauordnung verabschiedet. In Mecklenburg-Vorpommern geht man 
bei den Vorschriften - bundesweit bisher einmalig - sogar noch einen 
Schritt weiter: Hier sind generell die Wohnungsbesitzer, also bei 
einer Vermietung die Mieter selbst dazu verpflichtet, ihre Wohnungen 
mit Rauchmeldern auszustatten.
Der bvbf - Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. begrüßt 
diese Regelung. "Rauchmelder ebenso wie Feuerlöscher stärken 
nachhaltig den vorbeugenden Brandschutz in Privathaushalten", so der 
Geschäftsführer des bvbf, Carsten Wege. "Generell müssen Schlafräume,
Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen, mit mindestens 
je einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden."
Akute Vergiftungsgefahr: Rauchgase sind gefährlicher als Flammen
Das größte Risiko bei einem Wohnungsbrand geht von den Rauchgasen 
aus. Die überwiegende Zahl der mehr als 600 Brandopfer in Deutschland
sterben nicht durch die Flammen, sondern in Folge von 
Rauchvergiftungen. Moderne Rauchmelder, die als batteriebetriebene 
Geräte unabhängig von der Stromversorgung funktionieren, erkennen 
selbst feinste Rauchpartikel und lösen dann einen schrillen Alarmton 
aus. Speziell für schwerhörige oder gehörlose Menschen werden zudem 
Modelle angeboten, die über optische Signale vor Feuer und Rauch 
warnen. Darüber hinaus empfiehlt sich die Installation einer 
Funk-Alarmeinheit, die die Bewohner im ganzen Haus warnt. Auf diese 
Weise können mehrere Wohnungen oder benachbarte Häuser miteinander 
vernetzt und somit gleichzeitig die Nachbarn alarmiert werden.
Rauchmelder und Feuerlöscher erhält man beim qualifizierten 
Brandschutz-Fachbetrieb, der auch eine kompetente Beratung bei der 
Auswahl passender Geräte bietet und deren Prüfung übernimmt. Adressen
können beim bvbf Bundesverband Brandschutz Fachbetriebe e.V., 
Friedrichsstraße 18, 34117 Kassel, Tel.: 0561 - 288 640 oder im 
Internet unter www.bvbf-brandschutz.de erfragt werden.
bvbf - Bundesverband
Brandschutz-Fachbetriebe e.V.
Assessor jur. u. Diplom-Verwaltungswirt
Carsten Wege
- Geschäftsführer -
Friedrichsstraße 18
34117 Kassel
Tel.: 0561 - 288 64 0
Fax: 0561 - 288 64 29
Internet: www.bvbf-brandschutz.de
Email:  info@bvbf-brandschutz.de

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