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Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

Gewerbesteuer: Großstädte bitten zur Kasse

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Köln (ots)

DIREKT-Presseinformation des Instituts der   
     deutschen Wirtschaft Köln (IW) Nr. 44 vom 5. September 2003  
     liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor
Angesichts ihrer schwierigen Finanzlage nutzen die deutschen
Kommunen auch in diesem Jahr ihr Hebesatzrecht, um die
Gewerbesteuereinnahmen fließen zu lassen. Besonders die Großstädte,
darunter viele Gemeinden des Ruhrgebiets, zeigen sich dabei nicht
zimperlich: Bottrop, München und Frankfurt am Main bitten die
innerhalb ihrer Stadtgrenzen ansässigen Unternehmen mit einem
Hebesatz von 490 Prozent zur Kasse; Gelsenkirchen hat die Latte auf
480 Prozent gelegt. Weitere acht Städte - von Hamburg über Essen bis
Augsburg - verlangen immerhin 470 Prozent. Am günstigsten kommen die
Betriebe in Rüsselsheim und Fulda weg - von allen Gemeinden über
50.000 Einwohnern weisen diese Städte mit jeweils 340 Prozent die
niedrigsten Gewerbesteuerhebesätze auf. Hameln folgt mit 345 Prozent
auf dem dritten Rang. Damit unterbietet dieses Spitzentrio den
Bundesdurchschnitt um rund 90 Punkte.
Auch zwischen den einzelnen Bundesländern sind die Unterschiede
beträchtlich. Während die thüringischen Gemeinden die auf ihrem
Gebiet tätigen Firmen im Schnitt nur mit einem Hebesatz von 388
Prozent belegen, haben die Kommunen Sachsen-Anhalts die
Hebesatzschraube bis auf durchschnittlich 450 Prozent angezogen. Auch
in Sachsen müssen die Betriebe im Schnitt mit einem Satz von 442
Prozent zurechtkommen - immerhin noch 11 Punkte über dem bundesweiten
Mittelwert. Die nahe liegende Vermutung, wirtschaftlich schwächere
Regionen würden mit niedrigen Gewerbesteuerhebesätzen versuchen
Unternehmen anzuziehen, trifft also nicht durchgängig zu.
Institut der deutschen Wirtschaft Köln (Hrsg.): Steuerreform, IW
Dossier Nr. 23, Köln 2003, 52 Seiten, 12,90 Euro. Bestellungen über
Fax: (02 21) 49 81-4 45 oder via E-Mail:  div@iwkoeln.de

Pressekontakt:

Prof. Dr. Winfried Fuest
Telefon: (02 21) 49 81-7 52

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