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Kündigungsschutzgesetz - 7,5 Milliarden Euro Kosten

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Köln (ots)

Die Regelungen des Kündigungsschutzes kosten die Wirtschaft 
hierzulande 7,5 Milliarden Euro pro Jahr. Allein die Aufwendungen 
rund um Arbeitsgerichtsverfahren im Rahmen eines 
Kündigungsschutzprozesses belaufen sich auf jährlich 975 Millionen 
Euro. Abfindungszahlungen, auf die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer 
einigen, schlagen bei den Betrieben mit jährlich etwa 2,6 Milliarden 
Euro zu Buche. Im Schnitt geben Unternehmen knapp 12.000 Euro für 
eine Abfindung im Kündungsfall aus. Das hat das Institut der 
deutschen Wirtschaft Köln (IW) zusammen mit der IW Consult in einer 
repräsentativen Unternehmensbefragung ermittelt.
Gleichzeitig erweisen sich die arbeitsrechtlichen Bestimmungen als
Beschäftigungsbremse. Weil viele Firmen aufgrund des 
Kündigungsschutzgesetzes fürchten, Mitarbeiter im Ernstfall nur 
schwer entlassen zu können, verzichten annähernd 40 Prozent der 
Arbeitgeber gleich ganz auf Neueinstellungen. Hochgerechnet auf alle 
Betriebe verhindern die Regelungen des Kündigungsschutzes, dass 
jährlich mehr als 40.000 neue Stellen geschaffen werden. Um den 
Kündigungsschutz zu umgehen, stellen zwei Drittel der Firmen 
befristet Beschäftigte ein. Mehr als 60 Prozent der Unternehmen sehen
daher Änderungsbedarf beim Kündigungsschutz, um Neueinstellungen zu 
beschleunigen. So plädiert z.B. rund ein Drittel der Unternehmen 
dafür, Kündigungen in konjunkturell schlechten Zeiten zu erleichtern.
Stefan Hardege, Edgar Schmitz: Die Kosten des Kündigungsschutzes 
in Deutschland, IW-Analysen Nr. 41, Köln 2008, 72 Seiten, 16,80 Euro.
Bestellung über Fax: 0221 4981-445 oder unter www.divkoeln.de

Pressekontakt:

Gesprächspartner im IW: Holger Schäfer, Telefon: 030 27877-124

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