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rbb-Politikmagazin Klartext erstreitet Akteneinsicht beim Brandenburger Finanzministerium

Potsdam (ots)

Das brandenburgische Finanzministerium muss der Redaktion des rbb-Politikmagazins Klartext einzelne Auskünfte aus ihrem im Jahr 2012 für die EU erstellten Prüfbericht zur Firma Human Biosciences (HBS) erteilen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in zweiter Instanz.

Im Jahr 2014 enthüllte das rbb-Politikmagazin "Klartext" einen Fördermittel-Skandal der Firma Human Bioscience (HBS). Die Luckenwalder Firma hatte für eine Fabrik zur Herstellung von Wundpflastern im Jahr 2012 in zwei Tranchen 6,5 Millionen Euro EU-Fördermittel von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) erhalten. Die zweite Tranche überwies die ILB im Oktober 2012 - obwohl die Förderbank selbst die Firma ein halbes Jahr zuvor wegen des Verdachts des Fördermittelbetrugs bei der Staatsanwaltschaft Potsdam angezeigt hatte.

Im Jahr 2014 meldete die HBS tatsächlich Insolvenz an, die Fabrik zur Herstellung von Wundpflastern wurde nie gebaut. Das Fördergeld landete stattdessen über ein Firmengeflecht und fingierte Rechnungen im Ausland. Die verantwortlichen Manager Michael M. und Manoj. J. der HBS wurden später wegen schweren Betrugs und Subventionsbetrugs zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke) musste in mehreren parlamentarischen Ausschüssen und einer Sondersitzung des Landtages in dieser Angelegenheit Rede und Antwort stehen. Christoffers soll Druck auf die ILB ausgeübt haben, die Tranche im Oktober 2012 auszuzahlen. Doch der damalige Wirtschaftsminister Christophers stellte sich und sein Wirtschaftsministerium und die ILB öffentlich als Opfer von Betrügern der HBS dar, als die Vorgänge um die HBS durch das Magazin KLARTEXT bekannt wurden . Unterstützung bekam er dabei auch von der Landesregierung. In ihrem Auftrag nahm der damalige Staatskanzlei-Chef, Albrecht Gerber, in der Sondersitzung des Landtages am 11.2. 2014 den Wirtschaftsminister in Schutz.

KLARTEXT hatte jedoch Zweifel an der Opferrolle und verlangte deshalb Details eines auf den Vorgang bezogenen Prüfberichts des Brandenburger Finanzministeriums. Dieses wiederum musste gegenüber der EU mit diesem Prüfbericht Auskunft darüber geben, ob die verlangten EU-Zahlungen ordnungsgemäß vergeben wurden.

Doch Details aus diesem Prüfbericht vorzulegen, verweigerte das Finanzministerium vehement, auch vor Gericht. Rechtlich verwies es über zwei Jahre lang auf andere, weitere Verfahren, deren Durchführung dadurch vereitelt werden könnten. So verwies das Ministerium auch auf die Staatsanwaltschaft, die gegen die Geschäftsführer damals ermittelte. Eine Ausrede, meinte KLARTEXT. Denn die Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage von KLARTEXT mit, dass durch die Herausgabe des Prüfberichts ihre Ermittlungen nicht beeinträchtigt würden. Vereitelt werden könnte auch - so das Finanzministerium - der im März 2017 anstehende Finanzabschluss gegenüber der EU Kommission. Diese Argumentation ließ nun auch das Oberverwaltungsgericht nicht gelten und gab der Redaktion Recht. Und genau das ist der Punkt. KLARTEXT möchte wissen, was das Ministerium der EU wann berichtet hat und auf welcher Grundlage 6,5 Millionen Euro ausgezahlt wurden.

"Das ist ein Sieg für die Pressefreiheit", meint die Autorin der Fernsehbeiträge zu HBS in KLARTEXT, Gabi Probst: "Der Zuschauer habe ein Recht zu erfahren, ob seine Steuergelder ordnungsgemäß vergeben wurden." Der Redaktionsleiter Reinhard Borgmann erklärte, dass der rbb nach der Auskunft über den Fall weiter berichten wird. Weitere Recherchen könnten sich nach der Einsicht bestätigen.

Pressekontakt:

rbb-KLARTEXT
Politisches Magazin Fernsehen
Chef vom Dienst
Carolin Mayer
Tel.: +49 (0)30 979 93-22 850
klartext@rbb-online.de
Homepage: www.rbb-online.de/klartext

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