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Große Nachfrage nach HIV-Prophylaxe

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Ab 1. September 2019 ist die medikamentöse HIV-Prohpylaxe, die sogenannte PrEP, eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die DAK-Gesundheit übernahm als erste Kasse bereits ab 1. Januar dieses Jahres die Kosten für diese Arzneipräparate, die eine Infektion verhindern können. Im ersten Halbjahr nahmen bereits 300 Versicherte der DAK-Gesundheit diese Leistung in Anspruch. Lesen Sie mehr in unserer Pressemeldung

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HIV-Prophylaxe: Große Nachfrage bei DAK-Gesundheit

Krankenkasse erstattet neue Leistung bereits im ersten Halbjahr an mehr als 300 Versicherte - PrEP wird Kassenleistung ab 1. September

Ab 1. September 2019 ist die medikamentöse HIV-Prophylaxe, die sogenannte PrEP, eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die DAK-Gesundheit übernahm als erste Kasse bereits ab 1. Januar dieses Jahres die Kosten für diese Arzneimitteltherapie, die eine Infektion verhindern kann. Dabei handelt es sich um Arzneistoffe, die als HIV-Medikamente lange erprobt sind, jedoch auch vorbeugend eingesetzt werden können. Im ersten Halbjahr nahmen bereits 300 Versicherte der DAK-Gesundheit diese Leistung in Anspruch.

In Deutschland haben sich 2018 rund 2.900 Menschen mit HIV infiziert, im Jahr davor waren es 2.700. "Die Zahl der HIV-Neuinfektionen bleibt hoch, deshalb haben wir uns frühzeitig entschlossen, die PrEP als neue Schutzmethode zu fördern", erklärt Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit. Das Virus befällt und zerstört vor allem die Zellen des menschlichen Immunsystems. Das geschwächte Immunsystem ist dann nicht mehr in der Lage, auf andere Infektionen zu reagieren. "Die PrEP kann bei regelmäßiger Einnahme der verordneten Medikamente das Ansteckungsrisiko fast vollständig ausschalten", so Storm. Dabei hemmen die Wirkstoffe Tenofovir und Emtricitabin ein spezielles Enzym des HI-Virus und verhindern somit, dass es sich im menschlichen Körper fortpflanzt. Studien haben einen Schutzeffekt von 96 Prozent ergeben.

Der Verwaltungsrat der Krankenkasse hatte das neue Angebot bereits auf seiner Dezember-Sitzung 2018 in Hamburg beschlossen. Als Mehrleistung konnten Versicherte diese seit Januar 2019 in Anspruch nehmen. Ab 1. September 2019 wird die Therapie in Deutschland zur Kassenleistung.

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