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Bundesinitiative: Regierung schaut Finanzberatung intensiver auf die Finger

Hamburg (ots)

Die Bundesregierung hat mit dem Start der neuen
"Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen" die Finanzberatung in 
Deutschland ins Visier genommen. Ziel des Verbraucherministeriums 
ist, im Zeichen der Finanzkrise den Kundenschutz zu stärken. Erste 
Gesetzentwürfe sind in Arbeit, um neue Standards für 
Beratungsleistungen durchzusetzen. Dabei orientiert sich die 
Regierung beispielsweise an Vorlagen aus den Niederlanden. Dort sind 
entsprechende Regelungen seit Januar 2009 wirksam. Auf Anforderungen 
wie diese sind viele Kreditinstitute jedoch nicht vorbereitet.
Das Verbraucherschutzministerium fordert von den 
Finanzdienstleistern bereits jetzt, Mindestanforderungen an die 
Beratungsqualität sicherzustellen. Der Qualitätsaspekt bedeutet für 
die Banken zugleich den Schlüssel zum langfristigen Markterfolg. 
Anbieter, die über die kommenden gesetzlichen Anforderungen hinaus 
frühzeitig neue Standards in der Beratungsqualität setzen, werden 
sich von den Wettbewerbern positiv abheben. Eine verstärkte 
Differenzierung über Qualität wird damit zum Erfolgskriterium einer 
langfristigen Beziehung im Privatkundengeschäft.
Um ihr Leistungsangebot entsprechend zu verbessern, stehen die 
Finanzdienstleister vor der Aufgabe, die notwendige Sensibilität für 
Qualität institutsweit sicherzustellen.
Die dafür erforderlichen Schulungsmaßnahmen in der 
Vertriebsqualifizierung sollten mit neuen Ansätzen in den 
Zielvereinbarungen verknüpft werden. Damit wird eine wichtige 
Motivationsbasis geschaffen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die 
Mitarbeiter mit Hilfe von Finanzplanungstools technisch zu 
unterstützen. So lässt sich beispielsweise mit Blick auf das 
Zeitmanagement eine effizientere Beratungsarbeit sicherstellen.
Gleichzeitig gilt es, den Beratungsaufwand sinnvoll zu 
kontrollieren. Im gehobenen Kundensegment ist eine 
bedürfnisorientierte Beratung vergleichsweise einfach zu realisieren,
da dem Aufwand in der Regel ein entsprechender Ertrag gegenübersteht.
Im Mengengeschäft sind dagegen andere Strategien gefragt. Der 
Kostenaufwand für die neuen Qualitätsanforderungen lässt sich 
beispielsweise durch sorgfältig geplante Beratungsprozesse und den 
Einsatz von Tools ausbalancieren. Darüber hinaus kommen alternative 
Konzepte, wie zum Beispiel Honorarberatungen, in Betracht.
Alle Strategieansätze stehen dabei unter dem Gebot großer 
Transparenz. Die Sicht der Rechtsprechung auf diesen Aspekt ist nach 
der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs noch einmal deutlich
konkretisiert worden. Demnach müssen Banken ihre Kunden über die 
eigenen Provisionen informieren, sonst droht Schadenersatz. Die 
geforderte Offenheit bietet für die Institute gute Chancen, die 
eigenen Provisionsmodelle auf den Prüfstand zu stellen. Insbesondere 
die Relationen zwischen Abschluss- und Bestandsprovisionen verdienen 
dabei besondere Aufmerksamkeit.

Pressekontakt:

Steria Mummert Consulting
Birgit Eckmüller
Tel.: +49 (0) 40 22703-5219
E-Mail: birgit.eckmueller@steria-mummert.de

Faktenkontor
Jörg Forthmann
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de

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