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Mitteldeutsche Zeitung: zu Rasern und Falschfahrern

Halle (ots)

Welche Strafe können für solche Taten angemessen sein? Für die Beantwortung dieser Frage hat das Landgericht Aachen mit seinem Urteil gegen einen Menschen, der sich durch eine Geisterfahrt das Leben nehmen wollte, neue Maßstäbe gesetzt. Im Vergleich mit den vielen illegalen Autorennen ist diese Form, das Auto als Waffe zu benutzen, sicher ein Extremfall. Doch die Folgen sind mindestens genauso verheerend. Und müssen deshalb auch hart bestraft werden. Es geht dabei um den Opferschutz, der seit kurzem bei den Urteilen in den Vordergrund gerückt ist. Die Teilnahme an illegalen Autorennen ist seit September keine Ordnungswidrigkeit mehr - sondern eine Straftat, die bis zu zehn Jahre Haft nach sich ziehen kann. Allein schon ein im Internet verbreiteter Aufruf zu einem illegalen Rennen kann strafbar sein - selbst, wenn es am Ende gar nicht stattfindet.

Pressekontakt:

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Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin@mz-web.de

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