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Lausitzer Rundschau: Lausitzer Rundschau zur Sicherheitsverwahrung: Gefährliche Gratwanderung

Cottbus (ots)

Das in großer Eile 2004 erlassene Gesetz zur
nachträglichen Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor 
gefährlichen Straftätern schützen. Besonders dann, wenn nach einer 
Verurteilung deutlich wird, dass jemand die Haftanstalt nach 
Strafverbüßung verlässt, der mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder zum 
brutalen Vergewaltiger oder Totschläger wird.
Nach gut einem Jahr Praxis zeigt das Gesetz seine Schwachstellen. Der
Fall des mehrfach vorbestraften Cottbusers, der jetzt wieder auf 
freiem Fuß ist, macht das deutlich.
Nach den Buchstaben des Gesetzes ist seine Freilassung nicht zu 
beanstanden. Dass ein Hamburger Gericht seine Möglichkeiten nicht 
nutzte, darf dem Betroffenen nicht erneut angelastet werden. 
Schließlich geht es um den wohl schwer wiegendsten Eingriff in die 
Persönlichkeitsrechte eines Menschen: ihn auf unbestimmte Zeit 
einzusperren.
Auf der anderen Seite stehen mehrere Gutachter, die diesen Menschen 
als äußerst gefährlich eingeschätzt haben und die es für sehr 
wahrscheinlich halten, dass er erneut zum brutalen Vergewaltiger 
wird. Gerade solche Straftäter sollten jedoch, so der damalige 
politische Wille, durch das Gesetz zur nachträglichen 
Sicherungsverwahrung unter Verschluss gehalten werden.
In Bernau hat vor drei Wochen ein vorbestrafter Sexualtäter zwei 
Kinder missbraucht. Ihm hatten Gutachter eine falsche positive 
Prognose ausgestellt. Im Fall des jetzt freien Cottbusers warnen die 
Gutachter eindringlich, aber es gibt keine juristische Möglichkeit, 
diese Warnung konsequent zu beherzigen. Auflagen, mögen sie noch so 
streng sein, sind dabei nur zweite Wahl. Vielleicht ist es nach 
eineinhalb Jahren an der Zeit, zu überprüfen, ob das Gesetz zur 
nachträglichen Sicherungsverwahrung wirklich das bringt, was gewollt 
ist. Wenn nicht, muss es nachgebessert werden.

Rückfragen bitte an:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de

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