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Da kommt was auf Sie zu! - Ab 13. Januar 2018 gelten neue Regeln beim Zahlungsverkehr

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Berlin (ots)

Anmoderationsvorschlag:

Das alte Jahr neigt sich dem Ende zu und schon bahnen sich wieder viele neue Regelungen für das nächste Jahr an. So bekommen alle Bankkunden einen Brief ihrer Hausbank zur Änderung ihrer AGBs. Denn ab dem 13. Januar 2018 gelten neue europaweite Regeln für den Zahlungsverkehr. Was sich konkret bei Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen und Online-Banking ändert, verrät Ihnen Helke Michael.

Sprecherin: Im Prinzip gibt es drei wichtige Änderungen: So sinkt beispielsweise die Haftungsgrenze für Kunden auf maximal 50 Euro.

O-Ton 1 (Matthias Hönisch, 24 Sek.): "Bei einem Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte oder beim Online-Banking - nämlich bei der PIN oder TAN - haftet der Kunde für entstandene Schäden derzeit bis maximal 150 Euro - maximal, solange er die Karte oder sein Online-Konto nicht gesperrt hat. Diese Haftungsgrenze sinkt nun auf maximal 50 Euro und lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz haftet der Kunde auch weiterhin unbeschränkt."

Sprecherin: Erklärt der Zahlungsverkehrsexperte Matthias Hönisch vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - kurz BVR.

O-Ton 2 (Matthias Hönisch, 24 Sek.): "Die zweite große Änderung ist mehr Transparenz bei vorreservierten Kartenzahlungen. Sie kennen das bestimmt, wenn Sie in einem Hotel oder bei Autovermietung sind, dann reservieren die bei der Buchung einen bestimmten Betrag von ihrem Kartenkonto. Ab dem kommendem Jahr muss der Karteninhaber dem vorher ausdrücklich zustimmen, denn erst dann ist die Bank berechtigt, diesen Betrag auf dem Konto vorübergehend zu sperren."

Sprecherin: Die dritte und wichtigste Änderung ist, dass Banken und Sparkassen nun auch Drittanbietern den Zugriff auf das Girokonto und die dazugehörigen Daten ermöglichen müssen.

O-Ton 3 (Matthias Hönisch, 32 Sek.): "Vorher waren die Daten der Bankkunden durch das Bankgeheimnis grundsätzlich geschützt, jetzt kann der Kunde aber selber entscheiden, ob er die Daten an Drittdienste weitergeben möchte. Wichtig ist hierbei, dass der Kunde selber entscheiden kann, wem er seine PIN beziehungsweise Daten gibt, im Sinne seiner eigenen Daten-Souveränität. Wenn Bankkunden zum Beispiel durch die Weitergabe der PIN die Erlaubnis für eine Weitergabe erteilen, erfolgt dann der Zugriff über eine technische Schnittstelle bei seiner Hausbank. Hier werden natürlich die hohen Sicherheitsstandards gewahrt."

Abmoderationsvorschlag:

Wem das jetzt alles zu schnell ging, alle Änderungen und was diese für Sie bedeuten, finden Sie auch noch einmal im Internet unter BVR.de.

Pressekontakt:

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Pressesprecherin Melanie Schmergal,
Telefon: (030) 20 21-13 00,
presse@bvr.de, www.bvr.de

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