GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Hohe Verletzungsgefahr beim Umgang mit Feuerwerkskörpern
Deutsche Versicherer mahnen zur Vorsicht
Berlin (ots)
Jedes Jahr kommt es in der Silvesternacht zu Schäden in Millionenhöhe und zum Teil schweren Verletzungen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern. Die Deutschen Versicherer mahnen deshalb zur besonderen Vorsicht. "Häufig entstehen Verletzungen beim leichtsinnigen Hantieren mit Feuerwerkskörpern". Vor allem wenn Kinder unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden, sei die Gefahr besonders groß, sagte GDV-Sprecherin Gabriele Hoffmann in Berlin. Kommt es zu einem Brand oder zu einem Unfall mit Feuerwerkskörpern, bieten folgende Versicherungen Schutz:
· Hausratversicherung: Ersetzt werden Schäden, die z.B. durch
Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen
entstehen.· Wohngebäudeversicherung: Ersetzt werden Schäden, die z.B. durch
explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen.· Private Haftpflichtversicherung: Tritt ein, wenn z.B. ein
Partygast in einer Wohnung durch einen Feuerwerkskörper einen
Schaden anrichtet.· Kaskoversicherung: Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand
gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die
Kaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung
ersetzt Schäden, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig
ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden
kann.· Private Unfallversicherung: Wer sich beim Hantieren mit
Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden
davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten
Unfallversicherung.Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern
· Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Sie sind demnach
bei bestimmungsgemäßer Verwendung handhabungssicher.· Nur am Silvesterabend (ab 18 Uhr) bis zum Neujahrstag (7 Uhr)
ist böllern erlaubt. Raketen sollten niemals aus der Hand,
sondern stets aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet
werden.· Raketen, die nicht explodiert sind, sollten nie aufgehoben und
erneut angezündet werden, da es sich um "Spätzünder" handeln
könnte.· Als Zuschauer von Feuerwerken sollten Sie auf einen
größtmöglichen Sicherheitsabstand achten und sich nicht in
Schussrichtung aufhalten.Pressekontakt:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Katrin Rüter de Escobar
030 / 20 20 5183
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