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Jahresende - Vorsorgeexperte rät: jetzt Riesterverträge überprüfen

München (ots)

Haben Sie schon geriestert? Natürlich? Und - passt Ihr Vertrag noch? Zu jedem Jahresende sollten Riesterverträge daraufhin durchgesehen werden, ob das ursprüngliche Ziel, nämlich die Erzielung einer hohen Rendite für die Altersvorsorge dank staatlicher Förderung, noch gewährleistet ist. Stephan Schäff, Vorsorgeexperte und Autor des Praxisratgebers "Altersvorsorge" (Vahlen Verlag), hat folgende Checkliste zusammengestellt, die bei der Überprüfung hilft.

   - Die Zulagenförderung orientiert sich am Vorjahreseinkommen. Nur 
     wenn dieses Jahr tatsächlich vier Prozent Ihres zu versteuernden
     Einkommens des letzten Jahres in den Riestervertrag geflossen 
     sind, erhalten Sie die volle Zulage von 154 Euro pro Person und 
     185 Euro für jedes Kind (bzw. 300 Euro für jedes ab dem 1. 
     Januar 2008 geborene Kind). Leisten Sie gegebenenfalls eine 
     Einmalzahlung, falls Ihr Vertrag dies zulässt.

   - Weiß Ihr Riesteranbieter von eventuellen Änderungen? Relevant 
     sind der Zugang oder Abgang berücksichtigungsfähiger Kinder, 
     Veränderungen des Einkommens sowie des Berufsstandes 
     (Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Selbstständigkeit etc.).

   - Ein besonderes Augenmerk sollten Sie auf Veränderungen bei 
     Ehegattenverträgen richten. Hat ein Ehepartner einen 
     "angehängten" bzw. "mittelbaren" Vertrag, auf den Zulagen 
     fließen, ohne dass Sie den Vertrag selbst besparen, können die 
     Zulagen schnell verloren gehen, wenn eine neue Arbeit 
     aufgenommen wird (unter Umständen auch bei geringfügiger 
     Beschäftigung) oder wenn ein Kind geboren wird und der 
     Vertragsinhaber in Elternzeit ist. Gleiches gilt auch für 
     angehängte Verträge Pflegebedürftiger.

   - Haben Sie die Steuerförderung für das aktuelle Jahr noch nicht 
     ausgeschöpft, also bis Jahresende weniger als 2.100 Euro in den 
     Riestervertrag fließen lassen? Wenn die Steuerförderung in Ihrem
     Fall die Zulagenförderung übersteigt und Sie noch Geld auf der 
     Seite haben, das Sie für Ihre Altersvorsorge nutzen können, dann
     füllen Sie Ihren Riestervertrag auf, um eine höhere 
     Steuerrückerstattung zu erhalten. In Zeiten niedriger 
     Guthabenzinsen kann der Riestervertrag eine attraktive 
     Alternative zu anderen Sparformen darstellen.

   - Stellen Sie sich ergebnisoffen die Frage, ob Ihr Riestervertrag 
     in der Form, in welcher er läuft, noch zu Ihnen passt. Ob 
     Versicherung, Fondsvertrag oder Banksparplan - Sie haben stets 
     die Möglichkeit, in einen anderen Vertrag zu wechseln und 
     bereits geflossene Förderung mitzunehmen. Bedenken Sie aber, 
     dass ein Wechsel neue Gebühren verursacht und deshalb wohl 
     überlegt sein will.

   - Stellen Sie auch das Unternehmen, bei welchem Sie Ihren 
     Riestervertrag haben, auf den Prüfstand. In 
     Verbraucherzeitschriften finden sich regelmäßig Testberichte, 
     anhand derer Sie die Qualität Ihres Anbieters einem Vergleich 
     unterziehen können.

   - Seit Anfang 2009 besteht die Möglichkeit der Eigenheimförderung 
     über sogenannte Wohnriester-Verträge. Mittlerweile gibt es auf 
     dem Markt entsprechende Angebote. Überprüfen Sie, ob diese 
     Variante für Sie von Interesse sein kann, und informieren Sie 
     sich darüber.

   - Sie haben zwar einen Riestervertrag, haben aber gerade überhaupt
     nichts verstanden? Dann sollten Sie sich unbedingt noch einmal 
     mit Ihrem Riesterberater zusammen setzen und sich das 
     Riesterkonzept und Ihren Vertrag genau erklären lassen. Es hängt
     viel Geld daran!

Stephan Schäff, Altersvorsorge, Vahlen Verlag 2009, ISBN 978-3-8006-3619-8, Euro 24,80

Pressekontakt:

Verlage C.H.Beck / Vahlen
RA Mathias Bruchmann
Tel. (089) 381 89-266
Fax (089) 381 89-480
E-Mail: Mathias.Bruchmann@beck.de
Internet: www.presse.beck.de

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