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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

"Ablehnung des Personalvorschlags nicht nachvollziehbar und enttäuschend"

Berlin (ots)

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Personalvorschläge für die Besetzung der Unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) abgelehnt. Dazu erklären heute in Berlin die Vorstände von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):

"Wir sind enttäuscht über diese Entscheidung des Gesundheitsausschusses. KBV, KZBV und DKG haben einen einstimmig beschlossenen Personalvorschlag unterbreitet mit Kandidaten, deren fachliche Eignung unbestritten ist. Vor diesem Hintergrund ist das ablehnende Votum des Gesundheitsausschusses unverständlich, sachlich nicht gerechtfertigt und stellt das Prinzip der Selbstverwaltung infrage."

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):

Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 165.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV):

Die KZBV vertritt die Interessen von mehr als 61.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen. Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte Zahnärzte bilden eine der größten Facharztgruppen in Deutschland. Die KZBV ist die Dachorganisation der siebzehn kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die zahnärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Die KZBV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Einrichtung der zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Honorierung der Zahnärzte. Mehr Informationen im Internet unter www.kzbv.de.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG):

Die DKG ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.956 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,2 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Pressekontakt:

Dr. Roland Stahl (KBV), Tel.: 030 4005-2201
Kai Fortelka (KZBV), Tel.: 030 280 179-27
Holger Mages (DKG), Tel.: 030 39801-1021

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