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Rheinische Post: Doping-Streit: Innenministerium droht Radsportverband mit Rückforderung von Zuschüssen - Einzelheiten zum Gesetzespaket gegen Doping

Düsseldorf (ots)

Gut einen Monat nach Bekanntwerden der
Dopingaffäre um Jan Ullrich hat das Bundesinnenministerium dem 
Radsportverband mit einer  Rückforderung  der Zuschüsse gedroht. "Ich
bin mehr als verwundert, dass nach Lage der Ermittlungen in Spanien 
der Radsportverband keinen Anlass sieht, nach § 6 a des 
Arzneimittelgesetzes Anzeige gegen das Umfeld zu erstatten", sagte 
der Parlamentarische Staatssekretär, Christoph Bergner (CDU), der 
"Rheinischen Post" (Mittwochausgabe). Schließlich sei es 
"offenkundig", dass Ullrich nicht im Alleingang aktiv gewesen sei. Er
könne "den Radsportverband nur auffordern, die Sache ernst zu nehmen 
und auf Basis des bestehenden Rechts Anzeige zu erstatten", warnte 
Bergner. Zu dieser Anzeige verpflichteten die Regeln der Nationalen 
Anti-Doping-Agentur, der Nada-Code. "Die Förderrichtlinien sehen vor,
dass wir Fördergelder zurückfordern können", so Bergner. Das 
Bundesinnenministerium überprüfe seine Förderentscheidung für 
Sportverbände nach dem Verhalten in der Doping-Bekämpfung. Im Jahre 
2006 bekam der Radsportverband rund 1,5 Millionen Euro. Zugleich gab 
der Staatssekretär Einzelheiten   zum gepalanten Gesetzespaket gegen 
Doping bekannt. "Ich erwarte, dass wir bereits im Herbst einen 
Entwurf vorlegen können", sagte der CDU-Politiker. Ein Kernpunkt ist 
die Verschärfung des Arzneimittelgesetzes.  "Das höhere Strafmaß, das
in § 95 eine Haft von bis zu zehn Jahren ermöglicht, ist bisher nur 
anwendbar bei Doping gegen Minderjährige. Dies muss ausgeweitet 
werden auf bandenmäßigen Vertrieb von Dopingmitteln und bandenmäßige 
Anwendung", sagte Bergner. Das Ministerium will außerdem 
Ermittlungsmöglichkeiten wie Telefonüberwachung auch  auf 
bandenmäßigen Vertrieb von Dopingmitteln ausgeweiten. Die Frage, ob 
anabole Steroide nach dem Betäubungsmittelgesetz  zu erfassen seien, 
werde noch geprüft. Zugleich äußerte sich Bergner skeptisch zu der 
Frage, den Sportler strafrechtlich stärker ins Visier zu nehmen. 
Einer effektiven Doping-Bekämpfung könne  es "unter Umständen 
schaden", wenn man  "den Sportler selbst zum Gegenstand einer 
strafrechtlichen Ermittlung"   mache. Er  verwies unter anderem auf 
das Zeugnisverweigerungsrecht von Angeklagten.

Rückfragen bitte an:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303

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