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Rheinische Post: Die volle Härte des Rechtsstaats Kommentar Von Eva Quadbeck

Düsseldorf (ots)

Unter den abgeschobenen Asylbewerbern ohne Bleiberecht findet sich stets auch ein überdurchschnittlich hoher Anteil an Straftätern. Dass Bund und Länder diese Menschen in ihre Heimatländer zurückschicken, ist nicht zu kritisieren. Man kann nicht nach einem Ereignis wie der Kölner Silvesternacht nach der vollen Härte des Rechtsstaats rufen, um ein Jahr später eben diese Härte wieder in Frage zu stellen. Grundsätzlich gilt das auch für Abschiebungen nach Afghanistan. Dennoch sind der erneute Anschlag und die massive Kritik an der Sicherheitslage in Afghanistan zu Recht Anlass für Bund und Länder, weitere Abschiebungen erst nach einer erneuten Prüfung der Lage vor Ort vorzunehmen. Es gibt auch Fälle, in denen der Rechtsstaat Gnade vor Recht ergehen lassen sollte. Dazu zählt das Schicksal der 14-Jährigen aus Duisburg, die in dieser Woche mit ihren Eltern nach Nepal abgeschoben wurde. Wenn Familien so gut integriert sind, dass ihre Kinder das Gymnasium besuchen, dann muss es Ausnahmeregeln geben. Für solche Fälle sollte die rechtliche Möglichkeit geschaffen werden, von einem Asylverfahren in eine Anerkennung als Arbeitsmigrant zu wechseln.

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