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Rheinische Post: SPD stoppt Transparenzregeln für Gesundheitswesen

Düsseldorf (ots)

Die SPD hat das Gesetz für mehr Aufsicht und Transparenz im Gesundheitswesen, das sogenannte Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, im parlamentarischen Verfahren gestoppt. Dies berichtet die in Düsseldorf erscheinenden "Rheinische Post" (Dienstagausgabe) unter Berufung auf Koalitionskreise. Die Union wirft der SPD deswegen Klientelpolitik vor. "Wir brauchen mehr Transparenz und Aufsicht in der Selbstverwaltung", sagte Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein (CSU) der Zeitung. "Ich weiß, dass die SPD das auch so sieht. Jetzt dagegen dem Druck der Gewerkschafter nachzugeben, die vermutlich bloß verhindern wollen, dass sie ihre überhohen Nebeneinkünfte im Verwaltungsrat der GKV offenlegen müssen, ist eine Klientelpolitik der besonderen Art", sagte der CSU -Politiker.

KONTEXT:

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte das sogenannte Selbstverwaltungsstärkungsgesetz als Reaktion auf undurchsichtige Geschäfte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf den Weg gebracht. Andreas Köhler, dem Vorgänger von KBV-Chef Andreas Gassen, werden unrechtmäßige Immobiliengeschäfte und selbstherrliches Agieren vorgeworfen. Der Gesetzentwurf trifft alle Akteure im Gesundheitswesen: Er sieht für Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken mehr Transparenz und mehr interne Kontrollmechanismen vor. Zudem verlangt er von den Selbstverwaltungsorganen im Gesundheitswesen eine regelmäßige externe Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsprüfung. Ärzte und Kassen lehnen das Gesetz ab. Nüßlein bezeichnet die KBV als "krasses Beispiel" dafür, dass mehr Aufsicht notwendig sei. "Wir wollen schnell eine Regelung, die auch noch für die Neuwahl des KBV-Vorstandes wirkt, und werden deshalb weiter versuchen, die SPD von einer umfassenden Lösung im Sinne von Transparenz und Integrität für alle Selbstverwaltungsorgane zu überzeugen."

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Original content of: Rheinische Post, transmitted by news aktuell

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