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Weser-Kurier: Über Kinderehen schreibt Alexandra Knief:

Bremen (ots)

Genau 1475 verheiratete ausländische Jugendliche leben in Deutschland. So die Zahlen des Ausländerzentralregisters. Ein Großteil davon sind junge Mädchen, einige von ihnen sind noch keine 16 Jahre alt - ihre Ehe verstößt somit gegen das deutsche Gesetz. Was macht man aber nun mit im Ausland geschlossenen Ehen unter Beteiligung Minderjähriger? Ohne Ausnahme verbieten oder Ausnahmen zulassen? Die Politik ist sich einig, dass Kinderehen mit Beteiligten unter 16 Jahren generell verboten werden sollen. Das ist auch gut so. In diesem Alter ist in der Regel nicht davon auszugehen, dass die Betroffenen bereits in der Lage sind, selbstbestimmt darüber zu entscheiden. Weder hier noch in anderen Kulturkreisen. Die Kinder und Jugendlichen müssen geschützt werden. Bei den 16- bis 18-Jährigen sind sich die Parteien jedoch uneins. Während Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Ausnahmeregelungen zulassen will, fordern große Teile der CDU ein pauschales Heirats-Verbot für alle unter 18. Dies hätte auch eine Gesetzänderung für in Deutschland geschlossene Ehen zur Folge - bisher dürfen Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 16 Jahren heiraten, nämlich wenn der Ehepartner volljährig ist und das Familiengericht die Ehe genehmigt hat. Menschenrechtsinstitutionen sehen ein pauschales Verbot kritisch. Auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung sprach sich gegen ein generelles Verbot aus. Zu Recht. Es kann nicht bei allen Ehen unter Beteiligung Minderjähriger pauschal davon ausgegangen werden, dass das Bündnis ohne selbstbestimmte Einwilligung beider Partner geschlossen wurde, dass es zwischen den Ehepartnern keine Zuneigung gibt. Außerdem kann die Annullierung entsprechender Ehen auch negative Folgen haben, insbesondere für Kinder. Nicht das Alter, sondern das Wohl jedes einzelnen Betroffenen sollte der Maßstab für die Entscheidung darüber sein, ob eine Ehe anerkannt oder aufgehoben wird. Einzelfallprüfungen sind unumgänglich.

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