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Weser-Kurier: Über Kulturvernichtung schreibt Joerg Helge Wagner:

Bremen (ots)

Grabmale zeigen, was von Menschen nach deren Tod bleibt, was erinnerungswürdig ist und vielleicht zu Lebzeiten bewundernswert war. Gräber zu zerstören ist ultimativer Vernichtungswille: Hier soll nicht bloß Leben ausgelöscht werden, sondern auch jede Spur davon. Deshalb kippen Nazis jüdische Grabsteine um, deshalb wüten Fanatiker jeglicher Couleur gegen Kulturschätze. Werden nicht nur Mausoleen, sondern auch Tempel und Gotteshäuser zerstört, dann soll eine Glaubensrichtung vernichtet werden. Das Ganze hat Tradition. Schon im alten Ägypten ließen Pharaonen die Standbilder ungeliebter Vorgänger stürzen oder zumindest deren Gesichter wegmeißeln. Aber dass Derartiges auch in sogenannten Hochkulturen vorkam, macht es nicht weniger barbarisch. Die aktuellen Bilderstürmer unterscheiden sich von jenen der Antike bloß darin, dass sie selbst rein gar nichts Neues schaffen: Ansar Dine, Al-Kaida und Daesch werden allenfalls die Videos ihrer Zerstörungsorgien und Morde hinterlassen. Und Gerichtsakten. Das ist sogar tröstlich, denn spätestens seit dem Prozessauftakt gegen Ahmad al-Faqi al-Mahdi ist weltweit klar: Die Zerstörung von Kulturgut wird als Kriegsverbrechen geahndet. Deshalb steht der Araber, der maßgeblich an der Vernichtung von muslimischen (!) Sakralbauten in der malischen Wüstenstadt Timbuktu beteiligt war, vor dem Internationalen Strafgerichtshof. Der Angeklagte ist geständig und reuig. Das muss sich mildernd auf seine Strafe auswirken. Der Schaden ist zum Glück teilweise reparabel - anders als bei den Buddha-Statuen im afghanischen Bamiyan oder der Babri-Moschee im nordindischen Ayodhya. Oder Dutzenden Moscheen und Kirchen, die in den Balkan-Kriegen absichtlich zerstört wurden. Die Liste dieser Verbrechen ist lang und keineswegs auf Islamisten beschränkt. Entsprechend lang sollte die Liste der Täter sein, die sich als Angeklagte in Den Haag zu verantworten haben. Das Welterbe der Menschheit muss aktiv verteidigt werden.

Pressekontakt:

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