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Börsen-Zeitung: Endspiel mit Verlängerung, Kommentar zu Heta von Björn Godenrath

Frankfurt (ots)

Wenn die Beteiligten sich nicht innerhalb weniger Wochen berappeln, droht der Europäischen Union eine Premiere der unangenehmen Art. Denn wenn Kärnten die Forderungen der Gläubiger auf volle Auszahlung von 11 Mrd. Euro an Anleihegeldern der Heta nicht erfüllt, wird ein Prozess in Gang gesetzt, der mit der Zahlungsunfähigkeit eines Bundesstaates eines EU-Mitgliedes enden kann. Analog zum Martyrium Argentiniens würden die Gläubiger dann alles pfänden, dessen sie habhaft werden können.

Ob die Auseinandersetzung wirklich diese Eskalationsstufe erreicht? Klagenfurt hat immerhin endlich Verhandlungsbereitschaft signalisiert, um dieses Endspiel mit Verlängerung noch vor dem Elfmeterschießen zu befrieden. Klar ist, dass Kärnten mehr auf den Tisch legen muss als den offerierten Eigenanteil von 1,2 Mrd. Euro. Selbst in Österreich wird gelästert, dass Klagenfurt nicht vorgaukeln könne, arm wie eine Kirchenmaus zu sein. Und die Gläubigeranwälte pochen darauf, dass für die Republik Österreich eine Beistandspflicht bestehe - räumen aber ein, dass die Gutachter da uneins sind. Österreichs Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) jedenfalls versichert, dass der Bund mit seinem Beitrag für das abgelehnte Angebot alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe. Allerdings sitzen dem ÖVP-Minister seine Parteifreunde aus den Ländern im Nacken, die eine Verteuerung ihrer Refinanzierungen fürchten, wenn die Garantien von Ländern keinen Schutz mehr bieten. Schelling steht also unter Druck, einen zusätzlichen Obolus zu leisten, auch aus Gründen der Finanzstabilität, um keinen Vertrauensverlust in Haftungen aus Austria zu provozieren.

Die Heta-Gläubiger stehen allerdings vor der Frage, ob sie wirklich alles aus Kärnten rauspressen können - je schlechter die auf Erlöse von 6,6 Mrd. Euro budgetierte Abwicklung der Heta Asset Resolution läuft, desto mehr muss Klagenfurt schultern. Vor allem aber besteht für das Bundesland eine Bestands- und Funktionsgarantie. Das heißt, so manches unter Pfändungsvorbehalt stehende Asset könnte sich dem Zugriff entziehen. Es ist darüber hinaus auch nicht vorstellbar, wie in Kärnten noch eine ordnungsgemäße Verwaltung funktionieren könnte, wenn ständig einer kommt und den Kuckuck draufklebt. Die Verlängerung der Verlängerung würde übrigens drohen, wenn sich die Wiener Finanzmarktaufsicht FMA dazu entschließen würde, die Laufzeiten der Heta-Anleihen unilateral zu verlängern. Wo keine Fälligkeit, da kein Zahlungsausfall und damit auch kein Kläger.

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