EANS-Hauptversammlung: OMV Aktiengesellschaft
Einladung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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OMV Aktiengesellschaft
Wien
Firmenbuch-Nr.: 93363z
ISIN: AT 0000743059
Einberufung
zu der am Donnerstag, 10. Mai 2012, um 14:00 Uhr, im Congress Center Messe
Wien, Reed Messe Wien GmbH, Messeplatz 1, 1020 Wien, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
Die Versammlung wird im Internet unter www.omv.com öffentlich übertragen. Die
Übertragung endet nach dem Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2011.
Die Aufzeichnung kann auch danach abgerufen werden.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2011 samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses 2011 samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2011.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2011
ausgewiesenen Bilanzgewinns/Bilanzergebnisses.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2011.
5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2011.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012.
7. Beschlussfassung über Aktienübertragungsprogramme (Long-Term-Incentive-Plan
2012, Matching-Share-Plan 2012).
8. Wahl in den Aufsichtsrat.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären ab heute
bzw. spätestens ab 19. April 2012 folgende Unterlagen zur Verfügung:
- die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen;
- die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu
den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5 und 7;
- die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6
und 8 sowie die Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Person betreffend ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbare Funktionen und dass keine Umstände
vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren
Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung
sind spätestens ab 19. April 2012 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website
der Gesellschaft unter www.omv.com Investor Relations Corporate Governance
& Organisation Hauptversammlung HV 2012 frei verfügbar.
Der Jahres- und der Konzernabschluss werden, jeweils inklusive Anhang, am
12. Mai 2012 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht.
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag,
das ist der Montag, 30. April 2012, 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch eine
Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält
(Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. Aktionäre, deren
Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der
Gesellschaft in Verbindung zu setzen.
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktienG) in
deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben
enthalten:
1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift;
2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
5. ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am
30. April 2012 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.
Kraftlos erklärte Aktien
Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011 für kraftlos erklärt wurden (siehe
Veröffentlichung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 22. März 2011 und auf der
Website der Gesellschaft unter www.omv.com Investor Relations OMV Aktien
und Anleihen Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden), können ihre
Stimmrechte und übrigen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur dann
ausüben, wenn sie rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag (30. April 2012) ihre
(kraftlosen) Aktienurkunden bei der UniCredit Bank Austria AG eingereicht haben
und eine Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist.
Depotbestätigungen müssen spätestens am 7. Mai 2012, um 24:00 Uhr MEZ/MESZ
(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der
Gesellschaft einlangen:
- per Post, Kurierdienst oder persönlich:
OMV Aktiengesellschaft, z. H. Dr. Mirjam Hörlsberger, Trabrennstraße 6-8,
1020 Wien
- als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer
Post an E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at
- per Telefax an +43 1 8900 500 56
Gemäß § 262 Abs 20 AktienG wird die Entgegennahme von Depotbestätigungen über
ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute (SWIFT) für diese Hauptversammlung und bis auf Weiteres
ausgeschlossen.
Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als
Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Die
Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt
(in Listenform) zu übermitteln.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen.
Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat
dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt.
Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist
in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl
nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben,
soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit
diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut
zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe
oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die
Gesellschaft übermittelt werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird
erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der
Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 9. Mai
2012, 16:00 Uhr (Ortszeit Wien) in Textform übermittelt werden:
- per Post, Kurierdienst oder persönlich:
OMV Aktiengesellschaft, z. H. Dr. Mirjam Hörlsberger, Trabrennstraße 6-8,
1020 Wien
- als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer
Post an E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at
- per Telefax an +43 1 8900 500 56
Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung
ausschließlich persönlich durch Vorlage bei Registrierung zur
Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch einen
unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter - den Interessenverband
für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, office@iva.or.at, Tel.: +43 1
87 63 343/30 - ausüben zu lassen. Für den Interessenverband für Anleger wird
Herr Dr. Michael Knap (michael.knap@iva.or.at, Tel.: +43 664 213 87 40) bei der
Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten. Die Kosten für die
Stimmrechtsvertretung werden von der OMV Aktiengesellschaft getragen. Sämtliche
übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung
oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.
Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung. Auf dieser
Depotbestätigung (oder auf einem separaten Blatt) ist Herr Dr. Michael Knap
schriftlich mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Die Depotbestätigung samt
schriftlicher Vollmacht ist dann vom Aktionär an Herrn Dr. Knap, c/o IVA,
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zu senden. Da die Depotbestätigung samt Vollmacht
im Original rechtzeitig vor der Hauptversammlung beim IVA einlangen muss,
ersuchen wir die Dauer des Postlaufs zu berücksichtigen. Der Aktionär hat Herrn
Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr.
Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat.
Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom
Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung
stattfinden, gilt eine hiezu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen
Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennimmt.
Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der
Website unter www.omv.com Investor Relations Corporate Governance &
Organisation Hauptversammlung HV 2012 veröffentlicht, sobald sie Kenntnis
davon hat.
Für die Hauptversammlung wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet, um Aktionären
noch kurzfristig die Möglichkeit zu geben, auch noch während der
Hauptversammlung Weisungen zu erteilen oder diese abzuändern. Diese E-Mail-
Adresse lautet: omv@hauptversammlung.at.
Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das Formular
zu verwenden, das im Internet unter www.omv.com Investor Relations
Corporate Governance & Organisation Hauptversammlung HV 2012 zur Verfügung
steht.
Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe von
mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 19. April 2012
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt
werden.
Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können bis
spätestens 30. April 2012 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung
anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen
der betreffenden Aktionäre und der Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung.
Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die
Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet
unter www.omv.com Investor Relations Corporate Governance & Organisation
Hauptversammlung HV 2012 zugänglich.
Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 8 der Tagesordnung) können nur
von Aktionären, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten,
vorgeschlagen werden. Solche Vorschläge müssen bis 30. April 2012 in der oben
angeführten Weise an die Gesellschaft übermittelt werden. Jeder Wahlvorschlag
hat die fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen
oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns
sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat
den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder die
Erteilung der Auskunft strafbar wäre.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft in 327.272.727 Stückaktien zerlegt. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Aktien, die im Besitz der Gesellschaft sind, sind nicht
stimmberechtigt. Daher sind aktuell 326.143.336 Stimmrechte ausübbar.
Eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende wird gemäß § 27 Abs 6 der
Satzung der OMV Aktiengesellschaft 30 Tage nach Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung fällig, falls diese nichts anderes beschließt. Eine
diesbezügliche Dividendenkundmachung wird am 12. Mai 2012 erfolgen. Aktionäre
können ihre Dividendenrechte über ihre Depotbank ausüben, die die Dividende
über die Zahlstellen dem jeweiligen Konto gutbuchen wird.
Zutritt zur Hauptversammlung
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist. Wir
ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer
sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass
zur Behebung der Stimmkarten ist ab 12:30 Uhr.
Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, weil
es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir
bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine
Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse
schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur eingeschränkt und jedenfalls nur
nach telefonischer Voranmeldung (Tel. +43 1 40 440/21417) möglich ist.
Wien, im April 2012
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
OMV
Investor Relations:
Lacramioara Diaconu
Tel. +43 1 40 440-21600
e-mail: investor.relations@omv.com
Media Relations:
Johannes Vetter
Tel. +43 1 40 440-21661
e-mail: media.relations@omv.com
Internet Homepage: http://www.omv.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: OMV Aktiengesellschaft
Trabrennstraße 6-8
A-1020 Wien
Telefon: +43 1 40440/21600
FAX: +43 1 40440/621600
Email: investor.relations@omv.com
WWW: http://www.omv.com
Branche: Öl und Gas Verwertung
ISIN: AT0000743059
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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