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Irreführende Werbung von Daimler zu Diesel-Pkw mit hohem Stickoxidausstoß: Landgericht Stuttgart verhandelt über Klage der Deutschen Umwelthilfe

Berlin (ots)

Nach wie vor verkauft Daimler Fahrzeuge, die im realen Betrieb deutlich zu hohe Stickoxidemissionen aufweisen - Deutsche Umwelthilfe stellt neue Abgasmessungen vor - Konsequente Fahrverbote auch für Euro 6 Diesel-Pkw ab 2018 in Stuttgart notwendig

Im März 2016 hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beim Landgericht Stuttgart Klage gegen die Daimler AG wegen irreführender Werbung eingereicht. Hintergrund ist eine Werbeaussage des Herstellers zum Mercedes-Benz C 220 BlueTEC, dessen Abgasreinigungssystem die Emissionswerte angeblich "auf ein Minimum reduziere". Die DUH sieht dies als irreführende und daher unzulässige Werbung an. Denn tatsächlich hatten unabhängige Untersuchungen aus den Niederlanden gezeigt, dass das Fahrzeug im realen Betrieb sehr hohe Emissionen verursacht. Die Verhandlung ist öffentlich und findet am 27. April 2017 um 13:00 Uhr im Landgericht Stuttgart, Werastraße 4, Sitzungssaal 1, statt.

Fahrzeuge, deren Ausstoß an giftigem Stickoxid im realen Fahrzeugverkehr weit über den Werten liegt, die als Grenzwert gelten und auf dem Prüfstand getestet werden, entsprechen aus Sicht der DUH nicht den rechtlichen Vorgaben. Deutliche Diskrepanzen zwischen den Realwerten und den auf dem Prüfstand gemessenen Werten sind vielmehr ein klares Indiz für ein rechtswidrig betriebenes Emissionskontrollsystem. Doch nach wie vor handeln die Behörden nicht. Als aktuelles Beispiel, ebenfalls aus dem Hause des Stuttgarter Herstellers, werden wir Ihnen auf unserer Pressekonferenz auch neue Messdaten präsentieren.

Stuttgart leidet nach wie vor unter der anhaltend zu hohen Luftbelastung. Die vom Land Baden-Württemberg bislang vorgeschlagenen Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus, um die Situation zu verbessern. Zudem hat die baden-württembergische Landesregierung in dem von der DUH geführten Rechtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart Erklärungen abgegeben, wonach nicht einmal die Fahrverbote an den so genannten Feinstaubalarmtagen gesichert sind. Wir werden Ihnen erläutern, in welchem Umfang Diesel-Fahrverbote notwendig sind und wie wir das Vorgehen der Landesregierung rechtlich bewerten.

Datum der Pressekonferenz: Donnerstag, 27. April 2017, 11:00 Uhr 
Ort: Globales Klassenzimmer, Charlottenplatz 17, 70173 Stuttgart
Teilnehmer: 
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe 
- Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte 
- Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte (Berlin)

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und bitten um Anmeldung an presse@duh.de

Für Rückfragen vor Ort:


Ann-Katrin Bohmüller, Deutsche Umwelthilfe, persönliche Referentin
des Bundesgeschäftsführers
0151 17281752, bohmueller@duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe

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