Ladesäulencheck 2025
Verkehrswende in Gefahr: Öffentliche Ladepreise weiterhin zu hoch
Hamburg (ots)
- Kosten für Normal- und Schnelladen liegen erneut höher als fürs Tanken
- Laden unterwegs bleibt teuer - trotz sinkender Energiepreise
- Durchleitungsmodell schafft mehr Transparenz und Wettbewerb
Das Laden unterwegs bleibt teuer. Für eine 100-Kilometer-Strecke (bei 20 Kilowattstunden Stromverbrauch) zahlen E-Mobilist*innen im Schnitt 10,45 Euro an öffentlichen Normalladepunkten (AC) - das entspricht einem Kilowattstundenpreis von 0,52 Euro. Noch teurer ist das Schnellladen (DC): Hier liegt der Durchschnittspreis für eine 100km Ladung bei 12,06 Euro bzw. 0,60 Euro pro Kilowattstunde. Das ist das Ergebnis des achten Ladesäulenchecks von LichtBlick. Für die Analyse hat Statista im Auftrag von LichtBlick die Tarife führender Betreiber ausgewertet. Damit müssen E-Mobilist*innen - wie schon im vergangenen Jahr - für das Laden unterwegs im Schnitt mehr zahlen als Fahrer*innen von Verbrennern fürs Tanken (10,21 Euro bei 6 Litern Benzinverbrauch Super E10, Stand März 2025).
"Seit Jahren betrachten wir die Preisentwicklung an öffentlichen Ladesäulen mit Sorge. Dass diese nun ein Niveau erreicht haben, auf dem sie die Tankpreise auch langfristig übersteigen, ist für die Verkehrswende ein herber Rückschlag. Wenn die Ladepreise unterwegs weiterhin so hoch bleiben, droht die Elektromobilität an Akzeptanz zu verlieren", sagt Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick.
E-Auto? Ja, aber bitte nicht unterwegs laden!
Ladesäulen gelten als natürliches Monopol. Zwar ist es wirtschaftlich sinnvoll, dass nicht mehrere Betreiber (CPO) in demselben Parkraum eigene Ladesäulen aufstellen. Dadurch entsteht aber auch kein Wettbewerb auf dem nachgelagerten Fahrstrommarkt. Der Grund: Bei diesen lokalen Monopolisten handelt es sich in der Regel um die jeweiligen lokalen Energieversorger, die mit dem örtlichen Stromnetzbetreiber konzernrechtlich verbunden oder selbst Stromnetzbetreiber sind. Neue oder kleinere Fahrstromanbieter haben kaum eine Chance, sich durchzusetzen.
Stattdessen bestimmen die lokalen Monopolisten die Preise fürs Laden unterwegs - sowohl für E-Mobilist*innen als auch Drittanbieter im Markt. Weil es keinen Wettbewerb gibt, können die lokalen Monopolisten überhöhte Preise durchsetzen. Drittanbieter werden darüber hinaus diskriminiert und müssen bis zu 194 % höhere Entgelte für die Nutzung der Ladepunkte zahlen als die eigenen Kund*innen des Betreibers.
Zudem bleiben Lade- und Abrechnungsvorgänge an öffentlichen Ladesäulen für E-Mobilist*innen kompliziert: Die Zugangs- und Zahlungsmöglichkeiten weichen bei den Ladesäulen aufgrund verschiedener Anbieter oftmals voneinander ab.
Weder im Roaming noch im Ad-hoc liegt die Lösung
Drittanbieter stehen zudem unter Druck, denn sie können keinen eigenen Strom an Ladepunkten anbieten. Stattdessen müssen sie auf das Roaming-Modell zurückgreifen, um ihren Kund*innen einen Fahrstromtarif für unterwegs anbieten zu können. Neben dem Preis für den Fahrstromtarif des Roaming-Partners beinhaltet dieses Modell ein zusätzliches (Roaming-)Entgelt. So entsteht auch hier kein echter Wettbewerb - und Drittanbieter werden langfristig vom Markt verdrängt.
Auch das spontane Ad-hoc-Laden wird sich nicht durchsetzen: Die Preise sind in der Regel deutlich teurer als Fahrstromtarife, die mit Anbietern direkt abgeschlossen werden. In Gebieten, in denen eine hohe Anbieterkonzentration herrscht, liegen die Kosten um 20 ct/kWh höher, wie die Monopolkommission in ihrem 9. Sektorgutachten Energie festgestellt hat. E-Mobilist*innen werden diskriminiert. Weitere Nachteile wie intransparente Preise und fehlende Informationen zu Ladevorgänge und Stromqualitäten machen das Modell nicht zukunftsfähig.
Durchleitungsmodell als Schlüssel für mehr Wettbewerb an Ladesäulen
"Weil Wettbewerb im derzeitigen Modell systematisch verhindert wird, rechnen wir damit, dass die Preise an öffentlichen Ladepunkten auch in Zukunft überhöht bleiben. Das wird sich erst mit der Einführung des Durchleitungsmodells ändern", teilt Adam weiter mit.
Mit dem Modell erhält jeder Energieversorger das Recht auf Durchleitung seines Stroms an den Ladesäulen. Im Gegenzug erhält der Betreiber ein Nutzungsentgelt für Installation, Betrieb und Wartung der Ladesäule, das ebenfalls eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals ermöglicht. Damit bestimmt nicht mehr der lokale Monopolist faktisch die Preise, sondern der Markt. Überhöhte Kosten sind im Wettbewerb nicht durchsetzbar. Die Ladeinfrastruktur wird über die Nutzungsentgelte (mit-)finanziert und so unabhängig von staatlicher Förderung.
Für E-Mobilist*innen beinhaltet das Modell gleich mehrere Vorteile. Der Fahrstrom-Tarif des Anbieters ihrer Wahl kann an jeder öffentlichen Ladesäule genutzt werden. Für alle Ladevorgänge gibt es nur eine Abrechnung. Außerdem werden die Preise und Stromqualitäten verschiedener Anbieter transparent.
Die technische Umsetzung des Modells an Ladesäulen ist bereits möglich. So wurde das Durchleitungsmodell von der LichtBlick eMobility GmbH und decarbon1ze bereits in den Regelbetrieb überführt.
Den vollständigen Ladesäulencheck 2025 finden Sie hier.
Pressekontakt:
Ata Mohajer, Communication Manager
Tel. +49 40 63601087, ata.mohajer@lichtblick.de
LichtBlick SE, Klostertor 1, 20097 Hamburg
Original content of: LichtBlick SE, transmitted by news aktuell