Al-Hogail dankt der Führung für die Genehmigung der aktualisierten Verordnung über den Immobilienbesitz von Nicht-Saudis durch den Ministerrat
Riyadh, Saudi-Arabien (ots/PRNewswire)
Seine Exzellenz Herr. Majed bin Abdullah Al-Hogail, Minister für Gemeinden und Wohnungsbau und Vorsitzender der Real Estate General Authority (REGA), sprach dem Kustos der beiden Heiligen Moscheen, König Salman bin Abdulaziz Al Saud, und Seiner Königlichen Hoheit, dem Kronprinzen, seinen aufrichtigen Dank für die Genehmigung der aktualisierten Verordnung über das Eigentum von Nicht-Saudis an Immobilien durch den Ministerrat während dessen Sitzung am Dienstag, den 8.07.2025, aus.
Seine Exzellenz erklärte, dass die Genehmigung der aktualisierten Verordnung durch den Ministerrat zu diesem Zeitpunkt eine Fortsetzung der Reformen der Immobiliengesetzgebung sei, die auf die Entwicklung des Sektors und die Förderung ausländischer Direktinvestitionen abziele. Dies wird dazu beitragen, das Angebot an Immobilien zu erhöhen, indem Investoren und Immobilienentwicklungsunternehmen auf den saudischen Markt gelockt werden, und so die Bemühungen um ein ausgewogeneres Immobilienökosystem unterstützen.
Er fügte hinzu, dass die Verordnung alle wirtschaftlichen und investitionsbezogenen Aspekte sorgfältig berücksichtigt und Immobilieneigentum unter bestimmten Bedingungen in Makkah und Madinah erlaubt.
Er wies darauf hin, dass die aktualisierte Verordnung sowohl natürlichen als auch juristischen Personen - einschließlich im Königreich ansässigen Personen mit Rechtsstatus und Nichtansässigen - den Besitz von Immobilien in Saudi-Arabien unter Einhaltung bestimmter Vorschriften und Bedingungen erlaubt.
Gemäß der aktualisierten Verordnung ist die REGA damit betraut, die geografischen Gebiete vorzuschlagen, in denen Nicht-Saudis Immobilien besitzen oder andere dingliche Rechte erwerben können. Die REGA wird die Durchführungsbestimmungen des aktualisierten Systems innerhalb von 180 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf der Plattform für öffentliche Konsultationen (Istitlaa) veröffentlichen. Die Verordnung soll, wie vorgesehen, im Januar 2026 in Kraft treten. In den Durchführungsverordnungen werden die Verfahren für den Erwerb von Immobilienrechten durch Nicht-Saudis, die Anforderungen für die Durchsetzung der Bestimmungen der Verordnung gegenüber Nicht-Saudis sowie alle relevanten Umsetzungsdetails unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Dimensionen festgelegt.
Es ist auch erwähnenswert, dass die aktualisierte Verordnung mit den Bestimmungen des Premium Residency Law, den Vorschriften über den Immobilienbesitz von Bürgern der Mitgliedsstaaten des Golf-Kooperationsrates (GCC) zu Wohn- und Investitionszwecken und anderen geltenden Gesetzen übereinstimmt, die Nicht-Saudis das Privileg gewähren, Immobilien zu besitzen und andere damit verbundene Rechte zu erwerben.
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