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Mehr Sicherheit im Stadtverkehr durch gute Verständigung

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Bonn (ots)

Auf einer Wohnstraße kommen sich zwei Autos entgegen und halten gleichzeitig vor einer Fahrbahnverengung. Wer fährt als erstes? Kein Problem, wenn einer der beiden Fahrer mit einem Handzeichen signalisiert, dass er dem anderen den Vortritt lässt. Schon ist die Sache geklärt und der Verkehr fließt wieder. In vielen Situationen sind Verkehrsteilnehmer darauf angewiesen, sich zu verständigen. Freundlichkeit und klare Signale helfen dabei. Daran erinnert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).

Die Möglichkeiten, im Straßenverkehr miteinander zu kommunizieren, sind begrenzt. Mit dem Blinker kann die Absicht zu einem Spurwechsel oder zum Abbiegen mitgeteilt werden. Wer mit dem Rad fährt, nutzt dazu das Handzeichen. Oft wird dieses Signal "vergessen", sei es in der Hektik des dichten Verkehrs oder aus Bequemlichkeit. Dies kann zu gefährlichen Situationen führen, wissen die Experten des DVR, weil sich der nachfolgende Verkehr darauf einstellen muss, wenn jemand die Spur wechseln, abbiegen oder am Fahrbahnrand anhalten will. Auch wer in einen Kreisverkehr einfahren will, ist darauf angewiesen, dass die anderen rechtzeitig signalisieren, ob sie den Kreisverkehr verlassen oder ihm weiter folgen wollen.

Hupe und Lichthupe sind Gefahr- und Warnzeichen. Man kann sie immer dann einsetzen, wenn man sich gefährdet fühlt. Gehupt werden darf zum Beispiel dann, wenn jemand aus einer Parkbucht losfahren will und nicht gesehen hat, dass man sich mit seinem Fahrzeug von hinten nähert. Nicht eingesetzt werden darf die Hupe hingegen zur Begrüßung oder als Abschiedssignal. Der zweckentfremdete Einsatz der Hupe kann sogar mit einem Bußgeld belegt werden.

Generell ist es sinnvoll, im Straßenverkehr Blickkontakt aufzunehmen, ganz gleich, ob die Personen mit dem Auto, dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind. Diese wissen dann, dass sie gesehen wurden und beachtet werden. Aber auch für einen selbst kann der Blickkontakt von Bedeutung sein, wenn man zum Beispiel mit dem Rad unterwegs ist und ein Fahrzeug abbiegen und den Radweg kreuzen will.

Leider werden im Straßenverkehr auch Gestik und Mimik zur Herabsetzung und Beleidigung benutzt, beispielsweise das Herausstrecken der Zunge, das Tippen an die Stirn, der "Scheibenwischer" oder der hochgehaltene Mittelfinger. Solche Zeichen wirken aggressiv und vergiften das Klima im Straßenverkehr. Der DVR weist darauf hin, dass es sich dabei um Beleidigungen handelt, die ebenso wie verbale Beschimpfungen strafbar sind. So wurden zum Beispiel für den "Stinkefinger" Geldstrafen von mehreren Tausend Euro verhängt.

Der DVR appelliert an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, auch in angespannten Situationen freundlich zu bleiben und sich partnerschaftlich und rücksichtsvoll zu verhalten. Wenn jemand mal etwas falsch gemacht hat, hilft ein Lächeln, und schon ist die Situation entspannt. Dann klappt es auch mit der Verständigung.

Abdruck honorarfrei, wir bitten um ein Belegexemplar.

Pressekontakt:

Sven Rademacher

Pressesprecher/Chefredakteur DVR-report

Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
German Road Safety Council
Auguststraße 29
53229 Bonn

Telefon: +49 (0)228 4 00 01-72
Telefax: +49 (0)228 4 00 01-67

eMail SRademacher@dvr.de

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