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Firmenwagen ohne 1 % oder Fahrtenbuch fahren: Wie Genossenschaften das möglich machen

Firmenwagen ohne 1 % oder Fahrtenbuch fahren: Wie Genossenschaften das möglich machen
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Sarstedt (ots)

Die Pflicht zum Führen eines lückenlosen Fahrtenbuchs oder die Belastung durch die 1-Prozent-Regelung gehören zu den bürokratischen Hürden, die viele Unternehmer und Selbständige am liebsten umgehen würden. Bereits ein kleiner Fehler im Fahrtenbuch kann teuer werden und die 1-Prozent-Regelung schlägt schnell aufs Geld - doch welche Alternativen bleiben?

"In Deutschland ist die Genossenschaft als Unternehmensform leider immer noch unterschätzt. Dabei bietet sie gerade für Mittelständler enorme Vorteile, auch im Hinblick auf die Nutzung eines Firmenwagens", erklärt Björn Erhard, Experte für Genossenschaftsgründungen und Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e. V.

Was genau hinter einer Genossenschaft steckt und welche Vorteile sie in Hinsicht auf den Firmenwagen bringt, verrät Björn Erhard in diesem Artikel.

Diese Vorteile bietet eine Genossenschaft

Eine Genossenschaft bietet erhebliche Vorteile für Unternehmer und Selbstständige. Wer hohe Steuerlasten hat, sollte die Gründung einer Genossenschaft in Betracht ziehen. Der größte Vorteil liegt dabei in der Steuerersparnis, da die frei werdenden Mittel für Vermögensaufbau oder die Geschäftsentwicklung genutzt werden können. Zudem bietet die Genossenschaft die Möglichkeit, Vermögenswerte effektiver zu schützen, insbesondere bei Erbschafts- oder Scheidungsangelegenheiten.

Die Genossenschaft ist außerdem eine äußerst flexible Unternehmensform, die sich als Mischung aus GmbH und Verein beschreiben lässt. Im Gegensatz dazu sind andere Unternehmensformen wie GmbHs oder Personengesellschaften weniger anpassungsfähig und transparent. Die Genossenschaft ermöglicht Anonymität und vereinfacht die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen, was die Motivation steigern kann.

Genossenschaften und Firmenwagen - ein weiterer Vorteil

Viele Unternehmen haben mit der 1-Prozent-Regelung und dem Führen eines Fahrtenbuchs für Firmenwagen zu kämpfen. Diese Regelung erhöht die Lohnsteuer und verringert das Nettogehalt der Mitarbeiter. Genossenschaften bieten hier eine Lösung, da sie die Kosten für Firmenfahrzeuge übernehmen und diese als Betriebsausgaben steuerlich absetzen können. Die Genossenschaftsform ermöglicht es Unternehmen so, die komplizierte Bürokratie im Zusammenhang mit Firmenwagen zu umgehen. Unternehmer, die nach einer effizienten und steueroptimierten Lösung suchen, sollten demnach die Gründung einer Genossenschaft in Betracht ziehen.

Warum die Genossenschaft oft übersehen wird

Die Genossenschaftsform ist unter Unternehmern und Selbstständigen wenig bekannt. Obwohl Genossenschaften im Kredit- und Wohnungsbau bekannt sind, sind ihre Vorteile als Unternehmensform oft unbekannt. Dies führt zu einem Wissensdefizit, das es zu beheben gilt. Die Unterstützung von Genossenschaften in Gründungs- und Betriebsphasen ist daher von großer Bedeutung.

Begleitung und Prüfungsanforderungen für Genossenschaften

Bei der Gründung einer Genossenschaft sind allerdings bestimmte Anforderungen zu erfüllen, wie beispielsweise die Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband. Dieser muss alle zwei Jahre eine Prüfung durchführen, wobei die Häufigkeit von der Bilanzsumme abhängt. Aus diesem Grund ist die Zusammenarbeit mit erfahrenen Beratern ratsam, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Über Björn Erhard:

Björn Erhard, Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e.V., ist Experte für Genossenschaften. Als erfolgreicher Unternehmer suchte er nach einer Möglichkeit, die Übergabe seines Unternehmens an seine Kinder sicher und steuerfrei zu gestalten. Dabei stieß er auf die Genossenschaft als Lösung. Heute unterstützt er als Unternehmensberater mit seinem Team Gründer bei der Gründung von Genossenschaften und begleitet sie bis zum Erfolg. Er setzt sich dafür ein, die Vorteile dieser Unternehmensform in der Unternehmerwelt bekannter zu machen. Mehr Informationen dazu unter: https://xn--bjrnerhard-fcb.de/

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Vertreten durch: Björn Erhard
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