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Sicherungskonzepte bei Anschlägen, Amokläufen und Geiselnahmen

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VDI-Pressemitteilung

Sicherungskonzepte bei Anschlägen, Amokläufen und Geiselnahmen

Bei Gefahren durch lebensbedrohliche Gewalttaten ist grundsätzlich eine andere Verhaltensweise als bei Evakuierungen notwendig. Die neue Richtlinie VDI 4062 Blatt 2 befasst sich mit Maßnahmen bis zum Eintreffen der polizeilichen Einsatzkräfte. Sie behandelt bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen von Gewalttaten, gibt Übersichten zu Verantwortlichkeiten und erläutert Planungen unter Beteiligung der Polizei. Besondere Schwerpunkte liegen auf Flucht- und Rettungswegen, Meldeanlagen und Kommunikationsschnittstellen.

Neue Richtlinie VDI 4062 Blatt 2 bietet bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen von Gewalttaten

Die Richtlinie hilft allen Einrichtungen und Stätten, in denen mehrere Menschen zusammenkommen, wie beispielsweise Kirchen, Kindergärten, Veranstaltungsorte, aber auch Unternehmen und Organisationen. VDI 4062 Blatt 2 benennt dazu Vorkehrungen und Maßnahmen, die zur Schadensminimierung im Fall von lebensbedrohlichen Gewalttaten (wie Amokläufe, Anschläge, Geiselnahmen, Terrorangriffe u.a.) beitragen können. Sie bietet die nötigen Informationen zur Erstellung eines betrieblichen Sicherungskonzepts, in dem die Gegenmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Gewalttaten verankert sind.

VDI 4062 Blatt 2 beschreibt Aspekte wie den Einfluss baulicher und technischer Gegebenheiten, die Rollen und die Schulungen von Mitarbeiter*innen sowie die Auslösung und Aufhebung eines Amokalarms. Die Richtlinie enthält zudem Hinweise zu Gefahrenübungen im Betrieb.

VDI 4062 Blatt 2 ersetzt nicht das Eingreifen polizeilicher Kräfte. Die vorgestellten Maßnahmen dienen vielmehr zur Überbrückung der Dauer bis zum Eintreffen der Sicherheitskräfte, sowie zu deren Unterstützung. Die in der Richtlinie erarbeiteten Organisations- und Handlungsempfehlungen beruhen auf den praktischen Erfahrungen aus der Polizeiarbeit. Eine Zusammenarbeit mit der lokalen Polizei zur Abstimmung von Sicherheitskonzepten im Vorfeld von Gewaltverbrechen ist in jedem Fall zu empfehlen.

Herausgeber der Richtlinie VDI 4062 Blatt 2 „Evakuierung von Personen im Gefahrenfall - Vorbeugende Gefahrenabwehr von lebensbedrohlichen Gewalttaten“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im Januar 2021 als Weißdruck erschienen und ersetzt den Entwurf von März 2019. Sie kann zum Preis ab EUR 75,40 beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/4062 oder www.beuth.de möglich. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

Fachlicher Ansprechpartner im VDI:

Rouven Selge M. Eng.

VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG)

Telefon: +49 211 6214-119

E-Mail: selge@vdi.de

Der VDI – Sprecher, Gestalter, Netzwerker

Die Faszination für Technik treibt uns voran: Seit mehr als 160 Jahren gibt der VDI Verein Deutscher Ingenieure wichtige Impulse für neue Technologien und technische Lösungen für mehr Lebensqualität, eine bessere Umwelt und mehr Wohlstand. Mit rund 145.000 persönlichen Mitgliedern ist der VDI der größte technisch-wissenschaftliche Verein Deutschlands. Wir sprechen für Ingenieurinnen und Ingenieure sowie für die Technik und gestalten so die Zukunft aktiv mit. Über 12.000 ehrenamtliche Expertinnen und Experten bearbeiten jedes Jahr neueste Erkenntnisse zur Förderung unseres Technikstandorts. Als drittgrößter technischer Regelsetzer ist der VDI Partner für die deutsche Wirtschaft und Wissenschaft.

Mit freundlichen Grüßen

--
Stephan Berends
Presse und Kommunikation

Telefon: +49 211 6214-276 
presse@vdi.de

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