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Urteil Widerruf Autokredit: Erfolgreicher Widerruf trotz erfolgter Rückgabe des Autos - Klägerin erhält über 8.000,- Euro

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Urteil Widerruf Autokredit: Erfolgreicher Widerruf trotz erfolgter Rückgabe des Autos - Klägerin erhält über 8.000,- Euro

Die Kanzlei AKH-H Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat erneut ein Urteil zum Widerruf Autokredit erstritten. Mit Urteil vom 02.02.2022 hat das Landgericht Bochum (Az. I-1 O 82/21, noch nicht rechtskräftig) den Widerruf für wirksam erklärt. Für die Klägerin, die Ihren Autokreditvertrag bei der Volkswagen Bank geschlossen und den Widerruf erklärt hatte, hat das Verfahren einen sehr lukrativer Ausgang: Obwohl sie das Auto schon längst über das verbriefte Rückgaberecht zurückgegeben hat, erhält sie über den Widerrufsjoker nun 8.248,41 Euro. Der Widerruf war daher wirtschaftlich absolut lohnenswert.

Darum ging es im Fall vor dem LG Bochum

Am 06.04.2017 schloss die Klägerin mit der Volkswagen Bank GmbH einen Darlehensvertrag ab. Das Darlehen diente der Finanzierung eines Gebrauchtwagens. Das Fahrzeug wies zum Zeitpunkt des Kaufs einen Kilometerstand von 72.250 km auf. Der Kaufpreis betrug 44.000,- Euro. Vermittelt wurde das Darlehen über ein Autohaus. Die Klägerin leistete eine Anzahlung und zahlte regelmäßig alle Raten.

Mit Schreiben vom 07.10.2020 erklärte sie den Widerruf des Darlehensvertrages. Mit Schreiben vom 27.10.2020 wies die Volkwagen Bank den Widerruf zurück. Im November 2020 machte sie von ihrem verbrieften Rückgaberecht des Händlers Gebrauch und gab das Fahrzeug an diesen zu einem der Höhe der Schlussrate entsprechenden Rückkaufpreis von 25.011,62 Euro zurück.

Die Entscheidung des Gerichts: Widerrufsjoker schlägt durch

So funktioniert der Widerrufsjoker: Banken sind gesetzlich verpflichtet, Verbraucher*innen bei dem Abschluss von Darlehensverträgen ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht zu belehren. Daneben existiert eine Reihe von gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben, über die Banken in Verbraucherkreditverträgen klar und verständlich aufklären müssen. Unterbleibt die Belehrung über das Widerrufsrecht oder über erforderliche Pflichtangaben oder erfolgt sie unvollständig, kann der Finanzierungsvertrag grundsätzlich zeitlich unbefristet widerrufen werden.

Das Landgericht Bochum setzt im aktuellen Urteil die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum Widerruf konsequent um. Der EuGH hat mit Urteil vom 09.09.2021 unter anderem entschieden, dass in einem Kreditvertrag der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags geltende Satz der Verzugszinsen in Form eines konkreten Prozentsatzes angegeben sein muss und der Mechanismus der Anpassung des Verzugszinssatzes konkret zu beschreiben ist.

Im Fall vor dem LG Bochum beträgt der im Vertrag anzugebende Verzugszins gemäß §§ 497 Abs. 1 S. 1, 288 Abs. 1 S. 2 BGB für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wobei sich der in § 247 Abs. 1 S. 1 BGB angegebene Basiszinssatz von 3,62% seit dem Inkrafttreten der Norm am 1.1.2002 jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres nach Maßgabe des § 247 Abs. 1 S. 2 BGB ändert. Nach dem oben genannten EuGH-Urteil steht es mit Art. 10 Abs. 2 lit. 1 der Verbraucherkreditrichtlinie und in richtlinienkonformer Auslegung auch mit Art. 247 § 3 Nr. 11 EGBGB nicht in Einklang, wenn der Darlehensgeber den Verzugszinssatz im Vertrag lediglich abstrakt als variablen Zinssatz beschreibt, ohne den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Verzugszinssatz konkret in Form eines Prozentsatzes anzugeben.

Demnach ist die Information über den Verzugszinssatz nicht ausreichend, denn die Volkswagen Bank hat lediglich angegeben, der Verzugszinssatz betrage fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr.

Das Gericht stellt ein seiner Entscheidung weiter fest, dass ausgeübte Widerrufsrecht der Klägerin weder verwirkt noch rechtsmissbräuchlich ist. Es verstößt nicht gegen Treu und Glauben, dass sie ihre Rechte aus dem Widerruf verfolgte, obwohl sie nach Erklärung des Widderrufs von dem ihr durch das Autohaus eingeräumten Rückgaberecht Gebrauch gemacht und das Fahrzeug an den Verkäufer zurückgegeben hat.

Fazit zum Urteil

„Das Urteil zeigt, dass beim Thema Widerruf Autokredit und Leasing nach wie vor viel Bewegung in der Rechtsprechung ist. Aufgrund von Fehlern in den Widerrufsbedingungen können Verbraucher Kredit- und Leasingverträge viele Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen – das gilt auch dann, wenn das Auto bereits verkauft oder der Kredit bereits abbezahlt wurde.“, sagt Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt der Kanzlei AKH-H, der das Urteil für die Mandantin erstritten hat.

Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://akh-h.de/datenschutz/.

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