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VNW-Direktor Andreas Breitner zur Verlängerung der Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald: „Dadurch wird keine einzige Wohnung geschaffen.“

  1. Es ist gut, dass die Schweriner Landesregierung sich für das bezahlbare Wohnen stark macht.
  2. Krise am Bau ist Chance für den sozialen Wohnungsbau.
  3. Mehr staatliche Förderung unverzichtbar.

90/2023

Schwerin. In Rostock und Greifswald wird die 2018 eingeführte Mietpreisbremse verlängert. Das hat das Schweriner Kabinett am Dienstag beschlossen.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Gut, dass sich die Schweriner Landesregierung für das bezahlbare Wohnen stark macht. Allerdings sollte sie dabei ausgewogen und mit großer Umsicht vorgehen. Etwa die Hälfte aller in Greifswald und Rostock angebotenen Mietwohnungen wird von der stadteigenen Wohnungsgesellschaften oder den in den Städten ansässigen Wohnungsgenossenschaften – den sozialen Vermietern - angeboten.

Bei diesen Unternehmen liegt die monatliche, durchschnittliche Netto-Kaltmiete deutlich unter den Werten des örtlichen Mietspiegels. Zudem erhöhen sie ihre Mieten nur, wenn es unbedingt notwendig ist. Dann aber liegt die Erhöhung in der Regel deutlich unter dem zulässigen Mittelwert.

Eine Mietpreisbremse schafft keine einzige neue Wohnung

Soziale Vermieter sehen bürokratische Eingriffe in die Mietpreisgestaltung vom Grundsatz her kritisch. Land und Kommunen sollten sich daher eher um Rahmenbedingungen kümmern, die den Bau bezahlbarer Wohnungen befördern. Eine Mietpreisbremse oder die Senkung der Kappungsgrenze schaffen nicht eine einzige Wohnung. Sie sorgen eher dafür, dass potenzielle Investoren abgeschreckt werden.

Angesichts der derzeit schwierigen Lage beim Wohnungsbau gilt vor allem, alles zu vermeiden, was den. Au von Wohnungen behindert. Inzwischen haben vermehrt auch private Projektentwickler die sozialen Wohnungsbau als Geschäftsfeld entdeckt. Die Landesregierung sollte also alles dafür tun, dass die Krise am Bau zu einer Chance des sozialen Wohnungsbaus wird.

Öffentlich Wohnungsbauförderung ausweiten

Deshalb muss das Land die öffentliche Wohnungsbauförderung massiv ausweiten. Zudem sollte die erfolgreiche Altschuldenhilfe, von der bislang leidglich kommunale Wohnungsunternehmen profitieren, auch für Genossenschaften ermöglicht werden. Jeder Euro, der nicht die Tilgung von DDR-Altschulden gesteckt werden muss, kann in die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum investiert werden.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Mieten nicht von der allgemeinen Preisentwicklung abgekoppelt werden dürfen. Während die Mieten in Mecklenburg-Vorpommern im Mittel der vergangenen drei Jahre um 4,7 Prozent stiegen, lag die Inflationsrate allein im vergangenen Jahr bei 7,7 Prozent.

Ja, Wohnen ist ein Grundbedürfnis und hier gelten besondere Regeln. Aber auch Wohnungsunternehmen können nicht auf Dauer ein Minus erwirtschaften. Dann würde es sie in einigen Jahren nicht mehr geben.“

15/08/2023

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 418 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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