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Soziale Vermieter zum Klimaschutzprogramm der Kieler Landesregierung

VNW-Direktor Andreas Breitner:

  1. Sogenannte Balkonkraftwerke haben nur begrenzte Klimaschutzwirkung.
  2. Vor Installation unbedingt die Zustimmung des Vermieters einholen.
  3. Versicherungsrechtliche und technische Vorgaben sind zu beachten.

131/2022

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat einem Bericht der Kieler Nachrichten zufolge ein teures Klimaschutzprogramm für Schleswig-Holstein aufgelegt. Vom kommenden Jahr an sollen Bürgerinnen und Bürger Zuschüsse unter anderem für „nicht-fossile Heizsysteme“, Balkon-Solaranlagen, Batteriespeicher und Ladestationen für E-Autos (Wallboxen). Schwarz-Grün stellt dafür 75 Millionen Euro zur Verfügung. Geplant ist dem Bericht zufolge auch die Bezuschussung von kleineren Balkon-Solaranlagen (250 bis 600 Watt).

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Die sozialen Vermieter unterstützen grundsätzlich alle Maßnahmen, die den Klimaschutz und die Reduzierung der Treibhausgasemissionen fördern. Aber wie so oft gilt: Nicht alles, was machbar ist, ist auch sinnvoll. Entscheidend muss sein, dass die geförderten Maßnahmen auch wirklich einen Betrag zum Klimaschutz leisten. Bei der Förderung der sogenannte Balkonkraftwerke habe ich meine Zweifel, zumal bei einer Installation einige wichtige Dinge beachtet werden müssen.

Zuallererst: Vor einer Installation müssen die Mieterinnen oder der Mieter die Zustimmung ihres Vermieters einholen. Üblicherweise ist im Mietvertrag vereinbart, dass eine bauliche Veränderung in der Wohnung oder auf dem Balkon grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters bedarf. Es liegt im Ermessen des Vermieters, ob er dem Wunsch der Mieterin bzw. des Mieters zustimmt oder nicht.“

Zudem gilt es, beim Anschluss einer entsprechenden Anlage die jeweiligen technischen Vorgaben zu befolgen. Deutschland ist auch ein Land der Bastler und Tüftler. Sogenannte Balkonkraftwerke gehören nur in die Steckdose und nirgends woanders angeschlossen. Gerade da, wo ‚wilde Leitungen‘ gelegt werden, steigen die Brandgefahr und das Risiko technischer Defekte. Kein Wildwest in Balkonien!

Es ist verständlich, dass angesichts der Energiekrise Menschen vermehrt die‚Produktion von Solarenergie‘ in die eigene Hand nehmen wollten. Die Installation einer derartigen Anlage mag einfach sein, die Auswirkungen sind es jedoch nicht. Bei einer Verletzung des Mietvertrages können die Folgen für die Mieterin bzw. den Mieter gravierend sein.

Besonders problematisch wird es, wenn bei der Anbringung der Anlage die Fassade des Gebäudes inklusive der Dämmung beschädigt wird, Dadurch können erhebliche Rückbaukosten entstehen, die der Verursacher zu tragen hat. Zudem können sich Nachbarn durch Blendwirkungen gestört fühlen. Auch Veränderungen am Erscheinungsbild eines Wohngebäudes bedürfen üblicherweise der Genehmigung des Vermieters.

Am Balkon angebrachte Photovoltaikanlagen haben zudem versicherungsrechtliche Folgen. Wer haftet, wenn herabfallende Bauteile Menschen verletzen oder an anderenGegenständen - beispielsweise einem Auto - Schäden verursachen? Ich gehe davon aus, dass die übliche Hausrats- oder Haftpflichtversicherung nicht dafür aufkommt.

Ich rate allen Mieterinnen und Mietern, die Interesse an einem ‚Balkonkraftwerk‘ haben, schon vor einem Kauf und erst recht vor der Installation ihr Wohnungsunternehmen zu kontaktieren und sich eine Zustimmung einzuholen. Das vermeidet Streit, Ärger und erhebliche Kosten, wenn eine einmal installierte Anlage zurückgebaut werden muss.“

27/10/2022

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 406 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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