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Soziale Vermieter reagieren mit Zurückhaltung auf Änderungen beim Klimaschutzgesetz

47/2021

Kiel. Die sozialen Vermieter Schleswig-Holsteins haben mit Zurückhaltung auf den von der Kieler Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes reagiert.

Der Versuch, den Wohnungsbestand auf maximale Energieeffizienz zu trimmen, produziere bei den Wohngebäuden erheblich steigende Kosten, führe aber nicht zu einem deutlichen Rückgang der CO2-Emissionen, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), die am Montag veröffentlicht wurde. „Aus der großen Masse des in Deutschland existierenden Wohnungsbestandes lässt sich auch mit höchstem Aufwand kein vermietbares Passivhaus machen.“

Immer energieeffizientere Gebäude erforderten mehr Dämmung und mehr Technik, heißt es in der Stellungnahme von VNW-Direktor Andreas Breitner und dem schleswig-holsteinischen Landesvorsitzenden Marcel Sonntag weiter. „Das ist teuer, CO2-intensiv in der Umsetzung und der laufenden Wartung.“ Mehr als die Hälfte der Baukosten entfielen bereits jetzt auf technische Komponenten, die nach 15 bis 20 Jahren ausgetauscht werden müssten. Das sei sowohl aus Gründen der Nachhaltigkeit und als auch betriebswirtschaftlich kontraproduktiv.

Der Aufwand übersteige längst den Nutzen und stehe im Gegensatz zum Auftrag der im VNW organisierten Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum anzubieten, erklären Breitner und Sonntag. Notwendig seien sowohl ein bezahlbarer Effizienzstandard von Wohngebäuden als auch bezahlbare regenerativ erzeugte Energie.

Dem Klimaschutz sei am meisten gedient, wenn die Produktion von Kohlendioxid überhaupt vermieden würde, erklären Breitner und Sonntag. Dazu könnten energetisch bereits sanierte Gebäude für längere Zeit aber keine weiteren Beiträge leisten. Man könne das gerade Investierte nicht einfach aus den Häusern herausreißen, um eine vielleicht jetzt verfügbare noch effizientere Heizung oder Dämmung einzubauen. Das wäre wirtschaftlicher wie ökologischer Unsinn und mit Blick auf die Bezahlbarkeit von Wohnraum sozial eine Zumutung.

Aus Sicht der sozialen Vermieter erschwert der Alltag einen weiteren Ausbau der energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Viele Arbeiten seien so umfangreich, dass diese sich nur noch in unbewohnten Gebäuden ausführen ließen. Man könne die Menschen nicht einfach flächendeckend aus ihrem Zuhause umquartieren, auch nicht temporär. Zudem dauerten Baugenehmigungen über Jahre, weil die Bauämter auch mit dem Neubau alle Hände voll zu tun hätten.

In der Zwischenzeit aber liefen aufgrund der allgemein hohen Baukostensteigerung die Kostenplanung aus dem Ruder. Unwirtschaftlichkeit sei die Folge. Oder deutlich höhere Wohnkosten. Die hohe finanzielle Belastung führe zudem dazu, dass VNW-Unternehmen ihre Investitionen in den Neubau von bezahlbaren Wohnungen strecken müssten. VNW-Unternehmen setzten aber auf bezahlbaren Wohnraum. Wenn sie weniger bauen könnten, wäre das ein fatales Signal.

Die sozialen Vermieter sehen ferner die im Gesetz vorgesehene Pflicht, künftig bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden einen festgelegten Anteil an regenerativen Energien zu nutzen, kritisch. Das Gesetz adressiere 99 Prozent des Wohnungsbestandes in Schleswig-Holstein. Es sei bislang für Wohnungsunternehmen in der erforderlichen Breite kaum möglich, auf CO2-neutral produzierte Energieträger auszuweichen, weil über viele Jahre der Ausbau bezahlbarer regenerativ erzeugter Energie vernachlässigt bzw. behindert worden sei, heißt es in dem Schreiben von Breitner und Sonntag.

Auch deshalb seien die Kosten für CO2-freie Energieträger im Vergleich zu fossilen Energieträgern noch immer sehr hoch. Diese Kosten würden am Ende das Wohnen teurer machen. Auch die Versorgungssicherheit sei ein Problem. Andere technische Optionen wie Geothermie, Umweltwärme, Wärmepumpen und Solarthermie seien derzeit ebenfalls noch sehr teuer und in der Praxis oft unwirtschaftlich, heißt es in dem Schreiben von Breitner und Sonntag. „Einer massentauglichen Umsetzung steht das eher entgegen.“

2021/03/29

Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 394 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,04 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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