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Ich packe meinen Koffer und nehme mit…

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Ich packe meinen Koffer und nehme mit…

„Sonnencreme, Badeanzug, Wanderschuhe – Passt das alles in den Koffer?“ Diese Frage stellen sich zum Start der Urlaubssaison viele. Denn wer mit dem Flugzeug in die Ferien fliegt, für den zählt jedes zusätzliche Gramm. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) hat die Gepäckbestimmungen europäischer Airlines unter die Lupe genommen und gibt einen Überblick, was alles mit auf Reisen darf.

Gepäck inklusive oder Extra-Gebühr?

Drei Wochen Strand- oder Aktiv-Urlaub mit Tauchkurs im Meer – je nach Dauer und geplanten Aktivitäten fällt das Fluggepäck unterschiedlich groß aus. Unter Umständen müssen Passagiere für den Reisekoffer extra zahlen oder einen teureren Tarif buchen. Das ist vor allem bei kurzen Strecken üblich. Nur bei Langstreckenflügen ist das sogenannte Aufgabegepäck meist noch im Preis inbegriffen.

Anders beim Handgepäck: Einige Airlines erlauben die Mitnahme von Handgepäck kostenlos – zum Beispiel ein kleiner Koffer mit maximal 8 Kilogramm Gewicht und den Maßen 55 x 40 x 23 Zentimeter.

Es gibt aber auch immer mehr Fluggesellschaften, die nur noch eine kleine Tasche für persönliche Gegenstände zulassen. Alles darüber hinaus muss extra bezahlt werden. Beachten Sie die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft! Die erlaubte Größe und das Gewicht des Handgepäcks variieren je nach Airline.

Gibt es bald einheitliche Gepäck-Regeln in der EU?

Die Gepäckbestimmungen sind sehr unterschiedlich – mal kostet das Handgepäck extra, mal nicht. Und das, obwohl laut einem Urteil des europäischen Gerichtshofs von 2014 keine zusätzliche Gebühr für Handgepäck verlangt werden darf. Zumindest solange Gewicht und Größe „vernünftigen Anforderungen entsprechen“. Das Problem: Aktuell gibt es EU-weit keine einheitlichen Vorgaben was darunter zu verstehen ist. Deshalb begrüßt das EVZ den Vorschlag des Verkehrsausschusses des EU-Parlaments, jedem Reisenden ein Handgepäck- und Kabinengepäckstück (maximal 7 kg) ohne Aufpreis zu garantieren. Dies würde überhöhten Handgepäck-Gebühren ein Ende setzen.

Die EU geht das Thema nun an und plant eine Überarbeitung der Fluggastrechte. Dabei soll es auch einheitliche Regeln zum Handgepäck geben. Ob das so kommt? Darüber muss noch im Plenum abgestimmt werden. Erst dann wird das Parlament in den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Rat der EU, der die EU-Regierungen vertritt, auf diese Regelungen drängen.

Handgepäck vs. Aufgabe-Gepäck: Was darf wo hinein?

Ist klar, mit wie vielen Koffern Sie reisen, geht es ans Packen. Viel-Fliegern sind die EU-Sicherheitsvorschriften fürs Handgepäck bekannt: Flüssigkeiten sind jeweils in maximal 100 Milliliter-Behältern erlaubt und davon insgesamt nur ein Liter. Dazu zählen Cremes, Zahnpasta aber auch Lebensmittel wie Marmelade. Die Ausnahme: Babynahrung und wichtige, flüssige Medikamente.

Transportieren müssen Sie die Behältnisse in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel und bei der Kontrolle vorzeigen. Größere Mengen an Flüssigkeiten packen Sie ins Aufgabegepäck. Dort gibt es abgesehen vom maximal erlaubten Gewicht keine Höchstgrenze, zum Beispiel für Getränke.

Verbotene Gegenstände im Flugzeug

Spitze oder scharfe Gegenstände, die als Waffen verwendet werden könnten, sind an Bord tabu. Darunter fallen Waffen jeder Art sowie Taschenmesser, die EU-weit nicht im Handgepäck erlaubt sind. Spitze Nagelfeilen oder Stricknadeln zählen auch dazu. Die verstauen Sie im Zweifel besser im aufgegebenen Koffer.

Entzündliche und explosionsgefährliche Gegenstände wie Sprühdosen oder Kerzen sind nicht erlaubt. Wegen der Brandgefahr dürfen Batterien, Akkus sowie akkubetriebene Geräte nicht im Frachtraum transportiert werden. Das heißt Laptops oder E-Zigaretten gehören ins Handgepäck.

Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrer Airline, welche Gegenstände im Hand- sowie Aufgabe-Gepäck erlaubt sind. Das Luftfahrtbundesamt gibt zudem einen Überblick zum Transport von Gefahrgütern.

Wichtige Medikamente im Handgepäck

Sind Sie auf Medikamente angewiesen? Diese sollten Sie in ausreichender Menge ins Handgepäck einpacken – mindestens die anderthalb- oder zweifache Menge des benötigten Bedarfs für den Flug. Planen Sie auch mögliche Verzögerungen beim Gepäck ein.

In fester Form, also als Tabletten oder Pulver, dürfen Sie Medikamente in der Originalverpackung unbegrenzt mitnehmen. Für flüssige Medikamente gelten die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck. Unter Umständen machen Airlines eine Ausnahme, wenn Sie ein ärztliches Attest vorzeigen. Ein Formular in der entsprechenden Sprache gibt es zum Beispiel beim ADAC kostenlos zum Download. Das ist bei Spritzen nötig. Denn diese sind im Flugzeug normalerweise nicht erlaubt.

Wichtig: Beachten Sie die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes. Unter Umständen können hier strengere Regeln gelten, vor allem bei Medikamenten wie starken Schmerzmitteln, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Reisende benötigen hierfür eine Bescheinigung eines Arztes – Mehr Infos gibt es beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Ihr Kontakt für Presseanfragen: Kerstin Ernst

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Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.

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