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Rechtsanwalt Markus Mingers

Online Shopping: Was Sie bei beschädigten oder verlorenen Paketen tuen können!

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Jeder kennt es: Beschädigte, unvollständige oder sogar verloren gegangene Pakete.

Was Sie in solchen Situationen tuen können und welche Rechte sich für Sie ergeben, erklärt Ihnen Rechtsanwalt Markus Mingers.

Online Shopping: Was Sie bei beschädigten oder verlorenen Paketen tuen können!

Jeder kennt es: Beschädigte, unvollständige oder sogar verloren gegangene Pakete.

Was Sie in solchen Situationen tuen können und welche Rechte sich für Sie ergeben, erklärt Ihnen Rechtsanwalt Markus Mingers.

- Schäden sollten umgehend reklamiert werden   

Im Falle einer Paketbeschädigung, unterscheidet man zwischen einem äußeren schaden oder einem schaden am Inhalt des Paketes.

Fällt der äußerliche Schaden sofort bei der Ankunft auf, sollten Sie dies unmittelbar beim Zusteller melden und sich die Makel bestätigen lassen erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers.

Laut Markus Mingers, sei es außerdem sehr empfehlenswert das Paket bereits im Beisein des Zustellers zu öffnen, da mit der Unterschrift, der Erhalt und die ordnungsgemäße Lieferung bestätigt wird. Ist dies nicht der Fall, wären Sie in einem möglichen Prozess in der Beweispflicht. Somit wären Ihre Ansprüche, die Ihnen in der Regel zustehen würden, schwerer durchsetzbar.

Bemerken Sie jedoch erst später beim öffnen des Paketes, dass der Inhalt beschädigt ist, sollten Sie dies umgehend beim Paketdienst melden. Hierfür wird eine Frist von 7 Tagen festgelegt, schildert Markus Mingers.

- Bundesnetzagentur vermittelt    

Geht das Paket jedoch verloren, kommt es nicht selten zu einem Konflikt wegen der Haftung.

Beide Parteien weigern sich zu zahlen, erklärt der Rechtsanwalt.

"Zum einen möchte der Händler nicht zahlen, da dieser nicht für den Verlust verantwortlich ist und zum anderem weigert sich selbstverständlich der Kunde die nicht angekommenen Produkte zu zahlen."

Für solche Fälle gibt es die Bundesnetzagentur, diese vermitteln zwischen den Parteien, um Gerichtsverhandlungen zu vermeiden.

Rechtsanwalt

Markus Mingers

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