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VdPB fürchtet unzumutbare Belastungen der Pflegenden durch Testpflicht

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VdPB fürchtet unzumutbare Belastungen der Pflegenden durch Testpflicht

Offener Brief der VdPB zur 11. Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung in Bayern / Freistaat ist in der Umsetzungs-Verantwortung / Androhung von Sanktionen gegen Pflegende deplatziert

München, 22.12.2020 - In einem Offenen Brief an die Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege, Melanie Huml, kritisiert die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) trotz grundsätzlicher Zustimmung zahlreiche Details der 11. Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung. Die VdPB sieht den Freistaat in der Verantwortung, für eine reibungslose Umsetzung der Maßnahmen Sorge zu tragen. "Seit dem Sommer fordern wir verbindliche Reihentestungen in Kliniken, Einrichtungen der Langzeitpflege und ambulanten Pflegediensten. Darum begrüßen wir diese Maßnahme vom Grundsatz her, sehen die Verordnung von vergangener Woche aber gleichwohl äußerst kritisch. Wir haben schon zuvor eindringlich davor gewarnt, ausgerechnet die Pflegenden selbst mit den verpflichtenden Reihentestungen zu belasten", erläutert Georg Sigl-Lehner, Präsident der VdPB. Sowohl von den personellen Ressourcen als auch von den infrastrukturellen Voraussetzungen für die Testungen des gesamten Personals zwei Mal die Woche her müsse zwingend nachgebessert werden. Aus fachlichen Gründen lehnt die VdPB auch ab, Pflegende gegebenenfalls dazu zu verpflichten, wenn nötig die Tests an sich selbst vorzunehmen.

Zudem kritisiert die VdPB die in der Verordnung vorgesehenen Sanktionen gegen beruflich Pflegende, die der Testpflicht nicht nachkommen. Die Androhung solcher Sanktionen seien ein Angriff auf die bislang von den Pflegenden gezeigte hohe intrinsische Motivation, die pflegerische Versorgung auch unter Höchstbelastung aufrechtzuerhalten. "Mit den angekündigten Sanktionen und der gleichzeitig mangelnden Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen durch den Freistaat wird der Druck auf die beruflich Pflegenden nur noch weiter auf erhöht", warnt Sigl-Lehner. Das könne die VdPB nicht so stehen lassen.

Die VdPB betont außerdem, dass auch arbeitsrechtliche Aspekte bei der Umsetzung der Verordnung zu berücksichtigen seien. "Wir sind absolut gesprächsbereit und drängen darauf, unsere Expertise bei Nachbesserungen auch einzubeziehen", stellt der VdPB-Präsident abschließend klar.

Die VdPB

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der Pflege weiterzuentwickeln - sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit für die Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und engagiert sich für die Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege und die Erfassung der Fortbildungsnachweise für Praxisanleitungen zuständige Behörde. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Präsident der VdPB ist Georg Sigl-Lehner.

Vereinigung der Pflegenden in Bayern KöR
Prinzregentenstraße 24
80538 München 
info@vdpb-bayern.de

Präsident: Georg Sigl-Lehner
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