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VdPB stößt Diskussionsprozess zu Vorbehaltsaufgaben in der Pflege an

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VdPB stößt Diskussionsprozess zu Vorbehaltsaufgaben in der Pflege an

Vorbehaltsaufgaben mit dem Pflegeberufegesetz erstmals definiert / VdPB initiiert mit Fachgespräch in Berlin bundesweiten Dialog zur inhaltlichen Ausgestaltung / Die Profession Pflege nimmt den Ball auf und plant breiten Diskurs

München, 01.07.2020 - Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) hat am Montag unter dem Motto "Pflege in Verantwortung" zahlreiche Pflegeexperten, Vertreter der Pflegekammern und Fachleute aus der Pflegepraxis zum Fachgespräch in die Bayerische Vertretung in Berlin geladen. Das Thema "Vorbehaltsaufgaben", prägt die pflegepolitische Debatte seit 20 Jahren - im Pflegeberufegesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, wurde erstmals eine Definition der vorbehaltenen Aufgaben vorgenommen und damit ein eigenständiger Entscheidungsraum für die Pflege geschaffen. Die inhaltliche Profilierung dieser gesetzlichen Vorgabe, aber auch die Umsetzung des Konzepts der Vorbehaltsaufgaben in der pflegerischen Praxis liegt nun in den Händen der professionellen Pflege selbst. Die VdPB hat mit dem Fachgespräch den Startschuss für den dazu erforderlichen Diskurs auf pflegefachlicher Ebene gegeben und zu breiter Diskussion aufgefordert.

"Die gesetzliche Definition von vorbehaltenen Aufgaben für die Pflege bedeutet für die Berufsgruppe einen Paradigmenwechsel, der ein Meilenstein in der Professionalisierung werden könnte, wenn es gelingt, sie auch in der Praxis mit Leben und detaillierten Inhalten zu füllen", stellte VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner fest. Pflegeexpertin Elisabeth Beikirch erinnerte allerdings daran, dass weder die Berufsgruppe noch die angestrebte Professionalisierung der Pflegeberufe für den Gesetzgebungsprozess prioritär war - allein Überlegungen zur Sicherheit der Gesundheitsversorgung gelten als Leitgedanke und Legitimation bei der Definition von Vorbehaltsaufgaben sowie aktuell als Beleg der Systemrelevanz der Pflege. Gleichwohl sieht Beikirch in dem Konzept eine große Chance für die berufliche Pflege, die eigene professionelle Rolle zu entwickeln.

Die Experten aus den verschiedenen Bereichen der Pflege stellten übereinstimmend fest, dass bei der Implementierung von vorbehaltenen Aufgaben im pflegerischen Alltag Hürden auf verschiedenen Ebenen zu überwinden seien: Neben der Beseitigung von rechtlichen Unklarheiten wie zum Beispiel dem Unterschied von Tätigkeiten und Aufgaben oder der bislang fehlenden Berücksichtigung der Pflegeplanung im Gesetz müsse dringend in Personal- und Organisationsentwicklung in den Einrichtungen investiert werden. Sonst fehle es vielerorts an notwendigen Kompetenzen, sachgerechten Strukturen und interprofessionell respektvoller Zusammenarbeit, um eine reibungslose Umsetzung in die Praxis zu gewährleisten.

Prof. Dr. Thomas Weiß, Justitiar der Pflegekammer Schleswig-Holstein, warnte jedoch davor, den Ball an den Gesetzgeber zurückzuspielen. Es sei jetzt an der Pflege und ihren Selbstverwaltungsorganen, den Prozess voranzutreiben und das Konzept der Vorbehaltsaufgaben inhaltlich auszuarbeiten. In dem Zusammenhang stellte Dr. Bernhard Opolony vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die provokante Frage, ob die Vorbehaltsaufgaben trotz ihrer langen Geschichte für die Pflege noch zu früh kämen. Die einhellige Antwort sowohl von den Experten als auch von den Teilnehmern der abschließenden Podiumsdiskussion: Man erwarte eine durchaus positive Dynamik hin zu mehr Autonomie und Eigenverantwortlichkeit der Pflege. Dazu müsse klar sein, dass es bei der Klärung der Inhalte von Vorbehaltsaufgaben einer starken Orientierung an den dafür nötigen Kompetenzen bedürfe. Für den Moderator und Initiator des Fachgesprächs, Prof. Dr. Thomas Klie, Justitiar der VdPB, ist mit der Veranstaltung ein Anfang gemacht worden, der in einem bundesweiten, interdisziplinär besetzten Think Tank seine Fortsetzung finden sollte.

Diese Auffassung vertritt auch Georg Sigl-Lehner, der die VdBP als Impulsgeber für eine qualifizierte Diskussion um die Profilierung der Vorbehaltsaufgaben sieht: "Ich bin sicher, dass alle Teilnehmer des Fachgesprächs und darunter ganz besonders die Vertreter der Pflegekammern und der VdPB den Ball, der der Profession mit der Definition von Vorbehaltsaufgaben zugespielt wurde, jetzt aufnehmen möchten. Das Thema wurde bisher wohl kaum so offen, qualifiziert und problemorientiert diskutiert. Der Dialog muss in einer ebenso konstruktiven wie vertrauensgeprägten Weise fortgeführt werden - und dies nicht allein für Bayern, sondern bundesweit. Die Profilierung der Vorbehaltsaufgaben ist eine Herausforderung, der sich die Selbstverwaltungsorgane und Vertreter der Pflegenden aus allen Bundesländern stellen werden. Die VdPB will in diesem Prozess nicht beim Diskussionsanstoß stehen bleiben. Sie wird den Prozess als Motor vorantreiben und dazu gerne den Vorschlag von Elisabeth Beikirch aufgreifen, die Ausgestaltung der Vorbehaltsaufgaben im Gespräch mit allen beteiligten Akteuren - geführt durch eine unabhängige Moderation - zu entwickeln."

Die VdPB

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der Pflege weiterzuentwickeln - sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit für die Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und engagiert sich für die Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege und die Erfassung der Fortbildungsnachweise für Praxisanleitungen zuständige Behörde. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Präsident der VdPB ist Georg Sigl-Lehner.

Vereinigung der Pflegenden in Bayern KöR
Prinzregentenstraße 24
80538 München 
info@vdpb-bayern.de

Präsident: Georg Sigl-Lehner
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