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VdPB: Pflegeprämie darf die Berufsgruppe nicht auseinanderdividieren

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VdPB: Pflegeprämie darf die Berufsgruppe nicht auseinanderdividieren

Gleichbehandlung aller Pflegenden ist Mindestanforderung an geplante Prämienzahlungen / Akutpflege ebenfalls überdurchschnittlich belastet / Nachbesserungen am zweiten COVID-19-Bevölkerungsschutzgesetz erforderlich

München, 27.05.2020 - Mit dem zweiten COVID-19-Bevölkerungsschutzgesetz haben Bundestag und Bundesrat den Weg freigemacht für eine bundesweite Pflegeprämie von 1.000 Euro, die von den Bundesländern oder Arbeitgebern um weitere steuerfreie 500 Euro aufgestockt werden kann. Doch sie kommt nicht etwa allen Pflegefachpersonen zugute, sondern ist auf die Langzeitpflege beschränkt. Während also Pflegende und Mitarbeitende in ambulanten Diensten und Pflegeheimen für ihren außergewöhnlichen Einsatz während der Corona-Pandemie mit der Zusatzzahlung belohnt werden, gehen Pflegende aus Krankenhäusern leer aus. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) sieht darin eine nicht hinzunehmende Ungleichbehandlung der beruflich Pflegenden und warnt davor, die Berufsgruppe durch die Prämie auseinanderzudividieren.

"Auch wenn sich der Bund dieses Mal bemüht hat, die Finanzierungsdebatte schnell zu beenden, können wir als Vereinigung der Pflegenden in Bayern mit diesem Ergebnis nicht zufrieden sein", erklärt VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner. Es könne nicht angehen, dass Pflegefachpersonen, die sich in den Kliniken den Herausforderungen der Pandemie ebenfalls mit überdurchschnittlichem Einsatz gestellt hätten, ohne Bonus nach Hause gehen, während ihre Kolleginnen und Kollegen der Langzeitpflege ein finanzielles Extra bekommen. "Wir sind in dieser Angelegenheit mit den Pflegekammern anderer Länder und dem Deutschen Pflegerat absolut auf einer Linie: Eine Gleichbehandlung der Pflegenden aller Bereiche ist eine Mindestanforderung an die geplante Prämienzahlung. Die Anerkennung muss der gesamten Profession Pflege gelten. Hier sollte der Bund dringend nachbessern. Der bayerische Pflegebonus unterscheidet schließlich auch nicht nach Einsatzort", so Sigl-Lehner.

Abgesehen davon sei es ein seltsames Signal an die Gesellschaft, nur einem Teil der Berufsgruppe eine Prämie zu zahlen. "Auf der einen Seite führt man mit großem Aufwand die Ausbildung in den bisherigen drei Pflegeberufen zu einer zusammen, auf der anderen Seite trennt man die unterschiedlichen Pflegesettings punktgenau, wenn es ums Geld geht. Nicht nur, dass es die Prämie wie ein schlichtes Trostpflaster aussehen lässt, es kommt in der öffentlichen Wahrnehmung auch als widersinnig an, wenn die Leistung von Pflegenden ohne erkennbaren Grund unterschiedlich bewertet wird", unterstreicht der VdPB-Präsident die Kritik.

Die VdPB

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der Pflege weiterzuentwickeln - sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit für die Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und engagiert sich für die Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege und die Erfassung der Fortbildungsnachweise für Praxisanleitungen zuständige Behörde. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Präsident der VdPB ist Georg Sigl-Lehner.

Vereinigung der Pflegenden in Bayern KöR
Prinzregentenstraße 24
80538 München 
info@vdpb-bayern.de

Präsident: Georg Sigl-Lehner
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