compass private pflegeberatung GmbH
Wer Pflegegeld bekommt, muss Termine selbst einhalten
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Für Pflegegeld fachliche Beratung nachweisen
Wer Pflegegeld bekommt, muss Termine selbst einhalten
Wenn ausschließlich An- und Zugehörige die Pflege zu Hause leisten, ist ab Pflegegrad 2 regelmäßig eine fachliche Beratung verpflichtend. Nur mit diesem Nachweis zahlt die Pflegeversicherung das volle Pflegegeld.
Mit der Bewilligung des Pflegegrads informiert die Versicherung über die Verpflichtung zur Beratung bei Pflegegeldbezug. Deswegen sollten Pflegegeldempfänger*innen sich schnellstmöglich um eine Terminvereinbarung für die sogenannte Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI kümmern. Die Fristen starten ab dem Tag des Leistungsbeginns. Die Beratung ist im Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, im Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich verpflichtend. Wer den Pflegedienst nutzt und/oder Pflegegrad 1 hat, kann die Beratung freiwillig nutzen.
Warum sind diese Beratungen verpflichtend?
Ein Beratungstermin ist mehr als nur ein bürokratischer Haken. Er hilft den Pflegebedürftigen und den Pflegenden dabei, die Pflege zu verbessern und dauerhaft sicherzustellen. Gegebenenfalls wird auch für die Entlastung der Pflegeperson gesorgt. Die Beratung kann im Wechsel mit dem Hausbesuch bei jedem zweiten Termin auch als Videogespräch stattfinden.
Auch wenn es keine automatische Erinnerung durch die Pflegeversicherung gibt – die ungekürzte Pflegegeldzahlung hängt von den Beratungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI ab. Termine sollten Pflegebedürftige bzw. die Pflegepersonen rechtzeitig planen, regelmäßig durchführen lassen und bei Unsicherheit lieber einmal mehr bei der Pflegeversicherung nachfragen.
Hintergrund:
Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung von compass steht allen Versicherten offen. Digitale Angebote wie das Informationsportal pflegeberatung.de, die App “pflegecompass” sowie Online-Pflegekurse ergänzen das Angebot für Ratsuchende.
compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit circa 1.000 Mitarbeitenden bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberater*innen beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.
Hinweis zum Text:
Dieser Text wurde ohne Unterstützung durch eine KI-Anwendung erstellt.
Service für Journalist*innen:
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compass private pflegeberatung GmbH Abteilung Politik und Kommunikation Beatrix Müller-Schaube Telefon: 0221 933 32-4111 kommunikation@compass-pflegeberatung.de