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Wolfgang Baasch: Jamaika lässt den historischen Moment zur Verbesserung der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein ungenutzt

Kiel (ots)

TOP 2: Erstes Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (Drs-Nr.: 19/622, 19/621, 19/523, 19/367)

Das Bundesteilhabegesetz ist eine der größten sozialpolitischen Reformen der letzten Jahre. Mit dem Bundesteilhabegesetz wird die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt. Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung soll dadurch umfassend gestärkt werden. Menschen mit Behinderung sollen in ihrem Leben mehr selbst bestimmen und besser am Arbeitsleben teilhaben können. Dies muss jetzt in Ausführungsgesetzen auch in Schleswig-Holstein umgesetzt werden.

In einem eiligen Verfahren, das nicht den Anforderungen auf umfassende Teilhabe gerecht geworden ist, liegt uns heute ein erstes Teilhabestärkungsgesetz vor. Die Jamaika-Koalition hat gegenüber dem Entwurf der Landesregierung nach einer sehr beeindruckenden Anhörung im Sozialausschuss noch einige Punkte überarbeitet. Unsere Kritikpunkte an dem Entwurf der Landesregierung und auch an dem überarbeiteten Entwurf der Jamaika-Fraktionen bleiben jedoch bestehen. Sie haben den historischen Moment zur Verbesserung der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein nicht genutzt. Und darum bleiben wir auch bei unseren Änderungsvorschlägen zum Gesetzentwurf der Landesregierung, die wir heute noch einmal im Schleswig-Holsteinischen Landtag zur Abstimmung stellen.

Dabei sind uns drei Punkte besonders wichtig:

1. Wir wollen die Verantwortung des Landes, sich für einheitliche Lebensbedingungen in ganz Schleswig-Holstein einzusetzen, stärken. Es muss für die Zukunft sichergestellt werden, dass Eingliederungshilfeleistungen nicht davon abhängen, in welcher Region oder Kommune der Mensch mit Behinderung lebt. Zukünftig dürfen Eingliederungshilfeleistungen nicht von der Postleitzahl des Antragstellers abhängig sein.

2. Wir wollen in allen Bereichen der Umsetzung des Teilhabestärkungsgesetzes Menschen mit Behinderung aktiv beteiligen. Das gilt sowohl für den Steuerungskreis, wie auch für die Arbeitsgemeinschaft. Die Arbeitsgemeinschaft sollte aktiv an der Entwicklung des Instruments der Bedarfsermittlung und an der landeseinheitlichen Aufgabenwahrnehmung in der Eingliederungshilfe einbezogen werden. Konnten Betroffene schon nicht an der Erarbeitung des vorliegenden ersten Teilhabestärkungsgesetzes deutlich und kritisch mitwirken, so müssen sie doch jetzt, wenn es um die konkrete Ausgestaltung geht, deutlich ihre Anregungen, Ideen und Forderungen einbringen können. Hier gilt für uns nach wie vor die Leitlinie "nicht über uns - ohne uns".

3. Das erste Teilhabestärkungsgesetz wäre eine hervorragende Gelegenheit, die bislang nicht existierende, rechtliche Verpflichtung für Kreise und Kommunen, kommunale Beauftragte und Beiräte für Menschen mit Behinderung einzurichten, zu verankern. Wenn die Verantwortung für die Trägerschaft der Eingliederungshilfe kommunalisiert wird, dann muss auch zwingend auf kommunaler Ebene Teilhabe von Menschen mit Behinderung sichergestellt werden. Dies ist auch eine alte Forderung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, der die Bestellung von kommunalen Beauftragten bzw. Beiräten in der Kreis- bzw. Gemeindeordnung einfordert. Diese Punkte haben wir versucht in unserem Antrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung aufzugreifen. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass es richtig ist. Menschen mit Behinderung umfassend bei der Regelung ihrer Angelegenheiten zu beteiligen. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz dürfen nicht nur die Grundlagen für die Trägerschaft der Eingliederungshilfe gelegt werden, sondern es muss auch die Verantwortlichkeit, die Rechte und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung geregelt werden. Es ist sehr bedauerlich, dass aus der umfassenden und beeindruckenden Anhörung kaum etwas gelernt wurde. Andere Bundesländer haben uns einiges voraus und schaffen es viel besser, die Partizipation von Menschen mit Behinderung zu verwirklichen. Wir müssen nun abwarten und darauf vertrauen, dass die Erarbeitung der Landesrahmenverträge und die Sicherstellung bedarfsgerechter Angebotsstrukturen in Schleswig-Holstein im Sinne der Teilhabestärkung und zwar landeseinheitlich geschieht.

Es bedeutet auch, dass wir die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung aktiv verringern müssen. Dazu gehört eine Umsetzung des Budgets für Arbeit so, dass es in allen Teilen Schleswig-Holsteins wirksam umgesetzt werden kann. Es bedeutet aber auch, dass Menschen mit Behinderung leichter eine Ausbildungssituation vorfinden, die ihren persönlichen Qualifikationen entspricht. Darum - Menschen mit Behinderung wollen Teilhabe und Partizipation. Menschen mit Behinderung wollen gleiche Rechte. Darum: "Schaut in die Sterne, nicht auf eure Füße"! (Zitat von einem, der wohl berühmtesten Menschen mit Behinderung - Steven Hawking)

Pressekontakt:

Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberge@spd.ltsh.de)

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