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Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC)

Medizinische Versorgung von Frauen: Kostenerstattung für die Liposuktion beim Lipödem beschlossen!

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Berlin, 17.07.2025 – „Heute ist ein großer Tag für uns alle!“, freut sich Priv.-Doz. Dr. med. Mojtaba Ghods, Sprecher der AG Lipödem der DGPRÄC. Elf Jahre nachdem die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) den Antrag auf Erstattung der Liposuktion als Behandlungsmethode zur Behandlung des Lipödems bei gesetzlich Krankenversicherten gestellt habe, werde diese Methode nun endlich, basierend auf den Ergebnissen der LIPLEG Studie zur Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Künftige Rahmenbedingungen

Ghods, der mit seinem Team im Studienzentrum Bad Belzig maßgeblich an der Studie beteiligt war führt weiter aus: „Ich freue mich, dass die harte Arbeit sich gelohnt hat, und die Patientinnen nach jahrelangem Kämpfen und Leben mit Stigmata endlich vom Gesundheitssystem die Anerkennung erhalten, die sie verdient haben, und sich nicht weiter für eine medizinisch notwendige Behandlung verschulden oder ihre Behandlung aufschieben müssen, was zu einem Fortschreiten der Erkrankung führt.“ Ghods, der auch das Stellungnahmeverfahren beim GBA bis zuletzt begleitet hat, zeigt sich besonders erfreut, dass auch der Forderung der DGPRÄC und anderer entsprochen wurde, ein vier Augen Prinzip einzuführen. „Damit ist abgesichert, dass die Diagnose nicht vom Operateur gestellt wird. Besonders wichtig ist auch, dass unserem seit Jahren vorgebrachten Hinweis, dass neben den Beinen auch die Arme mit einer Liposuktion therapiert werden können und sollten gefolgt wurde“, betont Ghods und hebt abschließend hervor, dass die Liposuktion nunmehr ein anerkanntes und zugelassenes Verfahren in allen Stadien ist. Damit werde, so Ghods, den Patientinnen viel Leid erspart, Kosten gespart und berufliche und gesellschaftliche Teilhabe erhalten.

Was ist das Lipödem

„Das Lipödem ist eine chronische schmerzhafte Fettverteilungsstörung, die fast ausschließlich Frauen betrifft. Es ist durch eine symmetrische Fettansammlung an Beinen, Hüften und Armen gekennzeichnet, die mit starken Schmerzen und einer erhöhten Berührungsempfindlichkeit einhergeht“, erläutert Ghods. Das morphologische Fortschreiten des Lipödems werde in drei Stadien eingeteilt. Im ersten Stadium träten beginnende Fettvermehrung und Schmerzen auf, während die Fettansammlungen im zweiten und dritten Stadium ausgeprägter würden, dies mit Knotenbildung und unregelmäßigem Hautrelief bis hin zur Wammenbildung, was die Mobilität und Lebensqualität der Betroffenen stark einschränke. „Der von den Patientinnen verspürte Schmerz“, so Ghods „ist jedoch unabhängig von der Stadieneinteilung und kann im Stadium I ebenso ausgeprägt sein wie im Stadium III. Bis jetzt wurde die Liposuktion als Therapie für das Lipödem nur im Stadium III und unter strengen Voraussetzungen übernommen. Trotz der Häufigkeit und Schwere dieser Erkrankung wurde die Kostenübernahme für deren Behandlung lange Zeit kontrovers diskutiert“, berichtet Ghods, der sich seit über 14 Jahren für das Thema engagiert.

LIPLEG-Studie: Wissenschaftliche Grundlage für die Entscheidung

„Um eine fundierte Entscheidung zur Kostenübernahme treffen zu können, wurde 2018 die LIPLEG-Studie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt“, berichtet der Plastische und Ästhetische Chirurg. „Diese weltweit erste multizentrische, randomisierte, kontrollierte, verblindete Studie analysierte die Wirksamkeit und Sicherheit der operativen Behandlung des Lipödems mittels Liposuktion verglichen zu konservativen Behandlungsmöglichkeiten. Die Studie zeigte anhand von 450 eingeschlossenen Patientinnen, dass die Liposuktion nicht nur eine signifikante Verbesserung der Lebensqualität der Patientinnen bewirken kann, sondern auch die Symptome des Lipödems nachhaltig lindern kann“, fasst Ghods zusammen. „Die Studie ist aktuell noch in der Nachbeobachtungsphase, der primäre Studienendpunkt wurde aber bereits erreicht. Die ersten Ergebnisse der LIPLEG-Studie lieferte entscheidende Daten, die bei der Bewertung der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung berücksichtigt wurden, ich freue mich sehr, Teil der Studie zu sein“, führt Ghods aus.

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

„Basierend auf den positiven Erkenntnissen der LIPLEG-Studie hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, die Kosten für die Liposuktion bei Lipödem unter bestimmten Voraussetzungen zu übernehmen. Dieser historische Beschluss umfasst alle drei Stadien des Lipödems. Die Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine Diagnose, gestellt im 4-Augen Prinzip, Gewichtsstabilität bzw. -reduktion über 6 Monate und ein Nachweis, dass konservative Therapien wie Kompression und Bewegung keine ausreichende Verbesserung erzielt haben“, berichtet Ghods zu dem Beschluss. Er erwartet nun gespannt dessen Veröffentlichung, stimme das Gesundheitsministerium dann innerhalb von vier Wochen zu, so könne die Liposuktion beim Lipödem im Oktober Kassenleistung sein.

„Die Entscheidung des G-BA stellt einen Meilenstein in der Versorgung von Lipödem- Patientinnen dar. Sie gibt Betroffenen die Möglichkeit, eine notwendige und wirksame Behandlung zu erhalten, und unabhängig von ihrer finanziellen Lage den Zugang zur Therapie bekommen. Gleichzeitig unterstreicht sie die Bedeutung der evidenzbasierten Medizin“, fasst Ghods zusammen. Wir werden den Beschluss nach Veröffentlichung noch einmal in der Tiefe sichten, kündigt er an, jetzt zähle erstmal, dass eine Versorgung der betroffenen Frauen absehbar in der Breite möglich werde.

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