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Kindergrundsicherung: Ein Fass ohne Boden – Chance zu realistischem Update nutzen

Kindergrundsicherung: Ein Fass ohne Boden – Chance zu realistischem Update nutzen
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Nicht nur die FDP, auch ISUV kritisierte schon ein Jahr zuvor in Stellungnahmen: Der Entwurf zur Kindergrundsicherung wird den seit Jahren angekündigten Versprechungen in juristischer, sozialer und finanzieller Hinsicht nicht gerecht, er gleicht einer „Wundertüte“

Die Regierung hat versprochen, Bürokratie abzubauen. Der Plan der Familienministerin Lisa Paus zur Umsetzung der Kindergrundsicherung 5000 neue Stellen zu schaffen, ist das genaue Gegenteil. Dagegen wenden sich FDP, Teile der SPD und die Opposition. „Zurecht, schließlich soll mehr Geld die Kinder erreichen und nicht in mehr Bürokratie investiert werden“, sagt Melanie Ulbrich, Vorsitzende der ISUV – Verband Unterhalt und Familienrecht. Der Verband kritisiert nicht nur das „Bürokratiemonster“, sondern verweist seit einem Jahr darauf, dass die „Lebensverhältnisse von Trennungsfamilien“ nicht ansatzweise im Gesetzentwurf berücksichtigt werden. „Das Gesetz ist juristisch, sozial und finanziell ein Torso und wird zurecht derart heftig kritisiert. Ein markanter Aspekt familialer Vielfalt, die Trennungsfamilie, fehlt. Somit ist die Lebenswirklichkeit von Trennungsfamilien und deren Kinder ausklammert.“, kritisiert Melanie Ulbrich.

Rahmenbedingungen

Ursprünglich sollte das Prestigeprojekt der Grünen, insbesondere von Lisa Paus Anfang 2025 in Kraft treten. Mit diesem Termin rechnet jetzt niemand mehr. Die Kindergrundsicherung sieht vor, alle kindbezogenen Leistungen wie Kindergeld oder Kinderzuschlag zu bündeln. Dies ist sinnvoll und wird von ISUV begrüßt. Jedoch die Umsetzung wirkte schon vor einem Jahr wie eine „Wundertüte“, in die alle reingreifen und sich das Gewünschte herausholen können.

Von einer App war die Rede, mit der die Leistungen ganz einfach abgerufen werden können. „Digitalisierung und Entbürokratisierung von Leistungen begrüßen wir sehr.“ hebt Ulbrich hervor.

Kindergrundsicherung: Alleinerziehende im Fokus

Jährlich sind mehr als 100.000 Kinder von der Trennung ihrer Eltern betroffen. Es besteht Grundkonsens, dass die Kontakte zu beiden Elternteilen im Interesse des Kindeswohls und einer gesunden Entwicklung liegen. Der vorliegende Entwurf berücksichtigt die Lebensverhältnisse getrenntlebender Familien einseitig, nur von „Alleinerziehenden“ ist die Rede. In den Sozialen Medien sprechen Betroffene von einem „Alleinerziehende-Sicherungsgesetz“.

Ein Suchlauf durch den Gesetzentwurf belegt dies: Der Begriff „Alleinerziehend“ kommt 29mal vor, der Begriff „Trennungseltern“ kommt nicht vor, der Begriff „Trennung“ einmal. Dieser grobe Check belegt, es handelt sich um einen Gesetzentwurf für Alleinerziehende. Der zweite Elternteil, der weniger betreuende Elternteil wurde einfach ausgeblendet.

Eine weitere Frage steht im Raum: Geht es Ministerin Paus um die Interessen der Kinder oder um Alleinerziehende als Wahlklientel?

Trennungsfamilie berücksichtigen

„Familienministerin Lisa Paus hat sich geweigert die spezifische Situation von Trennungsfamilien in die Kindergrundsicherung miteinzubeziehen, Schnittstellen von Kindergrundsicherung und Kindesunterhalt zu diskutieren, Betroffene zu informieren.“, kritisiert die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich.

Das Gesetz befasst sich an keiner Stelle mit den Kosten, die durch einen regelmäßigen Umgang entstehen. Da sind einmal die Fahrtkosten, die Kosten für Wohnung und Ernährung im zweiten Zuhause von Trennungskindern. Welche Auswirkungen hat es auf den Unterhaltsvorschuss, wenn ein Kind 20, 40 Prozent vom anderen Elternteil betreut wird? Welche Auswirkungen hat der Betreuungsanteil auf das Kindergeld, wird es zwischen Trennungseltern wie bisher im Unterhaltsrecht hälftig geteilt? Wer bekommt den Grundfreibetrag, der jedem Kind zusteht? Wird er entsprechend der Betreuungszeit zwischen Trennungseltern geteilt? Welchen Beitrag leistet Kindergrundsicherung, wenn ein Wechselmodell gelebt wird? Ist es ein Gerücht, dass die Barunterhaltspflicht bei nicht wenigen gering verdienenden Müttern und Vätern entfallen wird? „Diese Fragen stehen im Raum und müssen geregelt werden“, fordert Ulbrich.

ISUV-Forderungen

Der Verband sieht in der grundlegenden Neubearbeitung des Gesetzentwurfs die Chance die Kindergrundsicherung vom „Kopf auf die Füße“ zu stellen, vom Image der Wundertüte zu befreien. Dies gilt in jeglicher Hinsicht - finanziell, juristisch und sozial. Ulbrich fordert: „Trennungsfamilien, Trennungskinder dürfen nicht ausgeklammert werden. Vielmehr bietet sich die Chance für gemeinsame Elternschaft trotz Trennung der Eltern realistische materielle Strukturen zu schaffen.“ Gleichzeitig warnt die ISUV-Vorsitzende vor der Fokussierung auf „unrealistische, nicht finanzierbare Bedarfssätze“.

Unrealistische, ideologische Bedarfssätze haben Auswirkungen auf den Kindesunterhalt, sie führen zu einer Zunahme von Mangelfällen, die dann wohl durch den Kinderzusatzbetrag aufgefangen werden? Ulbrich befürchtet allerdings: „Wieder einmal könnte Unterhaltsschuldnern aus der Mittelschicht tief in die Tasche gegriffen werden.“ Dies möchte ISUV unbedingt verhindern hebt Ulbrich hervor und fordert, „auch die Opposition muss jetzt aus der Deckung kommen und sich für verhältnismäßige Entlastung der Mittelschicht einsetzen.“

ISUV distanziert sich von der Forderung, das Gesetz fallenzulassen, weil Familien durch Bürgergeld, Kindergeld, Wohngeld und weitere Zuschüsse gefördert werden. Wer das Geld nicht beantrage, sei selbst schuld, der Staat habe keine Bringschuld. „Eine klar strukturierte Kindergrundsicherung kann Ordnung ins bestehende Chaos von Kinder- und Familienförderung bringen. Insbesondere kann die Reform des Kindesunterhalts- und Sorgerechts finanziell ergänzt und abgesichert werden. Auch Eltern im Niedriglohnsektor müssen eine Chance haben, das Wechselmodell zu leben“, hebt Ulbrich hervor.

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